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Vorlage - VO/10024/22  

 
 
Betreff: Änderung in der Besetzung von Aufsichts- und Beiräten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.03.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung

erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NKomVG

 

Aufgrund des Ausscheidens von Stadträtin Pia Steinrücke sind folgende Sitze in Aufsichtsräten neu zu besetzen:

 

 Aufsichtsrat Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH:

 

 ALT: Stadträtin Pia Steinrücke

 NEU: Erste Stadträtin Gabriele Lukoschek

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Frau Gabriele Lukoschek als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

 

 


Aufsichtsrat Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg GmbH:

 

 ALT: Stadträtin Pia Steinrücke

 NEU: Erste Stadträtin Gabriele Lukoschek

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Frau Gabriele Lukoschek als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

 

Des Weiteren ist zum 01.05.2022 ein neues Mitglied für den Beirat der Purena GmbH zu benennen. Die Verwaltung schlägt Herrn Stadtrat Markus Moßmann für diesen Posten vor. Die Hansestadt Lüneburg ist aufgrund der besonderen Konstellation der Purena GmbH kein Gesellschafter dieser Gesellschaft. Aus diesem Grund muss keine Weisung für die Entsendung von Herrn Moßmann eingeholt werden. Die Entsendung ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgenannten Berufungen von Mitgliedern für die vorgenannten Aufsichtsräte und nimmt die Berufung in den Beirat der Purena GmbH zur Kenntnis.