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Sachverhalt: Mit Schreiben vom 21.12.2021 beantragt die Hansestadt Lüneburg, Dezernat V – Bildung, Jugend und Soziales –, für das Jahr 2022 die Gewährung von Fördermitteln für
1.) das Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit), 2.) das Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus), 3.) die interkulturelle und generationsübergreifende Begegnungsstätte Mosaique, 4.) den Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) mit stadtteilorientierter Seniorenarbeit wie folgt:
Die voraussichtlichen Zuschüsse des GKV-Spitzenverbandes (27.313,15 EUR für das Projekt „Dabei sein im Alter“), des Landes (40.000,- EUR), der Pflegekassen (57.121,88 EUR) sowie der Zuschuss des Landkreises Lüneburg zur Beteiligung an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunktes (100.450,- EUR p. a.) sind von dem insgesamt benötigten Gesamtkostenrahmen abzusetzen, soweit sich diese Zuschüsse auf die gleichen Fördergegenstände beziehen. Das heißt, die Förderung aus Stiftungsmitteln deckt die nach Einsatz aller Drittmittel tatsächlich verbleibende Finanzierungslücke ab. Eine endgültige Abrechnung der Förderung kann erst zum Jahresende erfolgen, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten und Zuschusshöhen bekannt sind.
Im Antrag werden die mit der Förderung verfolgten Ziele, Maßnahmen und Tätigkeiten umfänglich dargestellt. Sie sind dem Stiftungszweck „Errichtung und Betrieb von mildtätigen und sonstigen Einrichtungen sowie Diensten für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe“ gemäß § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzungen zuzuordnen. Die Förderung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), und der Senioren-Stadtteilarbeit einschließlich des Mehrgenerationenhauses im Geschwister-Scholl-Haus ist auch bereits in den Vorjahren erfolgt und wird durch die Stiftungsaufsicht mitgetragen.
Des weiteren beantragt die Ratsbücherei der Hansestadt Lüneburg mit Schreiben vom 06.09.2021 für die Zweigstelle Kaltenmoor die Förderung verschiedener Projekte der Mehrgenerationenarbeit, um die Attraktivität des Lebensumfeldes zu fördern und Möglichkeiten der Teilhabe sowie des Engagements und der Mitgestaltung über Generationengrenzen hinweg zu schaffen. Da für derartige Projekte derzeit noch keine Kapazitäten vorhanden sind, wird der Personalkostenaufwand für eine neue 0,5 Stelle zuzüglich Sachkosten (Material usw.) in Höhe von 23.300,- EUR p.a. beantragt.
Ferner beantragt die Museumsstiftung Lüneburg mit Schreiben vom 16. und 29.11.2021 Mittel für Projekte der Teilhabe am kulturellen Leben für Seniorinnen und Senioren, zum einen durch die Förderung geringfügig Beschäftigter, zum anderen durch eine Fortsetzung des bereits im Vorjahr stattgefundenen Projektes „Museum hält jung!“, mit dem z. B. digitale Museumsführungen in Seniorenheime gebracht werden, um den dort lebenden Seniorinnen und Senioren das kulturelle Erbe der Hansestadt Lüneburg und die Stadtgeschichte näherzubringen. Hiermit werden die durch die Pandemie eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten z. B. durch virtuelle Rundgänge oder Livestreams aufgefangen. Beide Projekte wurden bereits in 2021 durchgeführt und entsprechend aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gefördert. Das Projekt „Museum hält jung!“ wird aufgrund der guten Resonanz nunmehr auf weitere Seniorenheime in der Hansestadt Lüneburg ausgeweitet.
Eine Abwägung der finanziellen Situation der Hospitäler hat ergeben, dass die Förderung 2022 am sinnvollsten aus Mitteln des Hospitals zum Großen Heiligen Geist erfolgen sollte. Die entsprechenden Mittel wurden vorsorglich dort bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 eingeplant.
Weitere bereits beschlossene und bewilligte Förderprojekte (Kindertafel der Paul-Gerhardt-Gemeinde; Bewilligung bis 2022) bleiben hiervon unberührt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt worden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 1001 Produkt / Kostenträger: 315011, 315111 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Förderantrag Hansestadt Lüneburg, Dez. V, v. 21.12.2021 - Förderantrag Ratsbücherei v. 06.09.2021 - Förderanträge der Museumsstiftung vom 16.11. und 29.11.2021 - Übersicht Geplante Förderungen 2022
Beschlussvorschlag: Die Förderung der Hansestadt Lüneburg für folgende Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2022 wird wie folgt beschlossen:
1.) das Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit) mit 286.000,- EUR,
2.) das Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus) mit 20.000,- EUR,
3.) die interkulturelle Begegnungsstätte Mosaique mit 50.000,- EUR
4.) den Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) mit stadtteilorientierter Seniorenarbeit mit 330.800,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter),
5.) die Ratsbücherei, Zweigstelle Kaltenmoor, mit 23.300,- EUR.
Die Förderung der Museumsstiftung Lüneburg für Projekte der Teilhabe von Seniorinnen und Senioren mit 6.) 14.202,- EUR und 43.500,- EUR wird beschlossen.
Der genaue Förderbetrag ergibt sich dabei nach Abrechnung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwendungen am Ende des Haushaltsjahres. Die Zuschüsse des Landes, der Pflegekasse und des Landkreises Lüneburg werden hierbei in Abzug gebracht, soweit sie sich auf die gleichen Fördergegenstände beziehen.
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