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Vorlage - VO/10007/22  

 
 
Betreff: Jahresabschlussarbeiten 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
24.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Internen Service ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.03.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses sind diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 hat im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von ca. EUR 12,7 Mio. ausgewiesen. Gegenwärtig ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen (u.a. Rückstellungen) absehbar, dass entgegen der Planung ein positives, siebenstelliges ordentliches Ergebnis erreicht wird. Die genaue Höhe steht nach Abschluss aller Buchungen am 31. März 2022 fest.

 

Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen und bilanziell zu berücksichtigen. So sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auch Rückstellungen gemäß § 45 KomHKVO für unterlassene Instandhaltungen bzw. sonstige Rückstellungen zu bilden.

 

Rückstellungen für Sachaufwendungen mussten im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von rd. EUR 5.252.000 aus noch verfügbaren Haushaltsermächtigungen in den jeweiligen Budgets gebildet werden (zurückzuführen auf restriktive Haushaltsführung, nicht ausgeführte oder neu veranschlagte Maßnahmen). Der darin enthaltene Anteil für Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung beträgt rd. EUR 1.701.800.

 

Ebenso mussten Personalrückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von rd. EUR 107.100 aus verfügbaren Haushaltsermächtigungen im Personalbudget gebildet werden. Die Personalrückstellungen für geleistete Überstunden und nicht genommenen Urlaub wurden im Jahr 2021 in Höhe von knapp EUR 610.000 erhöht.

 

Bei den Pensionsrückstellungen sind Mehraufwendungen errechnet worden, welche auf Besoldungserhöhungen und die Berücksichtigung von Vordienstzeiten (Beamte) zurückzuführen sind. Diese Mehraufwendungen sind jedoch nicht zahlungswirksam; der Ansatz für die Zuführung zu Pensionsrückstellungen wird aufgrund dieser Jahresabschlussbuchungen in Höhe von rd. EUR 2.717.000 überschritten.

 

Die Bildung von Pensionsrückstellungen sowie die Verbuchung von Abschreibungen erfolgt gem. § 117 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 3 KomHKVO auch bei einer Überschreitung der veranschlagten Ansätze ohne dass § 117 Abs. 1 NKomVG Anwendung findet, d.h., dass kein Beschluss zur Verbuchung notwendig ist.

 

Neben den oben genannten Rückstellungsbildungen sind weitere Rückstellungen für nachfolgenden Sachverhalte zu bilden, deren Deckung nicht mehr aus den entsprechenden Budgets erfolgen kann. Die Mittel sind als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Gesamtdeckung bereit zu stellen.

 

Rückstellungen für einen möglichen Verlustausgleich der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH sowie der Theater Lüneburg GmbH in Höhe von jeweils EUR 400.000

Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch die Gesellschaften mit städtischer

Beteiligung weiterhin erheblich betroffen. Bereits die zurückliegenden Geschäftsjahre konnten einige städtische Beteiligungsgesellschaften nur defizitär abschließen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Insbesondere die Theater Lüneburg GmbH sowie die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg konnten bzw. können ihren gewöhnlichen Geschäftsbetrieb kaum bis gar nicht aufrechterhalten, sodass es infolgedessen bereits und auch weiterhin zu erheblichen Umsatzeinbußen gekommen ist bzw. kommen wird und ein Defizit für das Geschäftsjahr 2021 zum jetzigen Zeitpunkt bereits ersichtlich ist.

 

Die Hansestadt Lüneburg als eine von zwei Gesellschafterin bildet vorsorglich für mögliche Verluste eine Rückstellung in Höhe von jeweils EUR 400.000, insgesamt EUR 800.000.

 

Deckungsvorschlag

Die Deckung für die o.g. Sachverhalte kann nach Durchführung aller Buchungen und der Jahresabschlussarbeiten noch im Jahr 2021 bereitgestellt werden.

 

Für die o.g. über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 800.000 können Mehrerträge bei der Gewerbesteuer als Deckung herangezogen werden.

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: EUR 200,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 0 € 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 21000ERGR / 21020   

 Produkt / Kostenträger: 611001

 Haushaltsjahr: 2021 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

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Anlage/n:

 

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Beschlussvorschlag:

Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 für folgende Sachverhalte zugestimmt:

 

  • Rückstellungen für einen möglichen Verlustausgleich der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH sowie der Theater Lüneburg GmbH in Höhe von jeweils EUR 400.000

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer im Jahr 2021..