Beschluss:   Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:    Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 für folgende Sachverhalte zugestimmt:   - Rückstellungen für einen möglichen Verlustausgleich der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH sowie der Theater Lüneburg GmbH in Höhe von jeweils EUR 400.000
 
   Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer im Jahr 2021.    
Abstimmungsergebnis:      Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0   Enthaltungen: 0  
 |