Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig mit 2 Enthaltungen folgenden Beschluss: Die Veränderungssperre Nr. 02-2021 für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
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