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Sachverhalt: Vorgelegt wird mit dieser Vorlage die Novellierung der städtischen Marktsatzung. Es handelt sich um die Zusammenfassung der aktuell gültigen Fassungen der
- Marktsatzung in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 22.09.1988 (zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 07.07.2011)
- Weihnachtsmarktsatzung in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 01.10.2014
in einer gemeinsamen Marktsatzung.
Derzeit bestehen die o.g. Satzungen zu Märkten und Festen nebeneinander. Dieser Umstand führt zu Unübersichtlichkeit und nicht selten dazu, dass die in den Jahren verwandten Begrifflichkeiten unterschiedlich ausgelegt wurden.
Die zwei Satzungen sind darüber hinaus bis zu 13 Jahre alt und bedürfen einer Aktualisierung (z.B. Erweiterung des Warenangebotes entsprechend § 67 Gewerbeordnung, Verwendung von kompostierbarem Einweggeschirr oder plastikfreiem Mehrweggeschirr, Änderungen zum Verpackungsgesetz, Zeiten für den Auf- und Abbau der Verkaufsstände etc.).
Weiterhin werden Regelungen für Spezialmärkte getroffen, welche bislang unter der Rubrik Jahrmärkte in der Volksfest- und Jahrmarktordnung erfasst wurden.
Die neugefasste Satzung ist als Anlage 1 beigefügt. Eine Übersicht zu den vorgeschlagenen Änderungen ist der Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 1.032,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 1.032,00 EUR b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32050 - Märkte Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: nicht prognostizierbar Anlage/n: Anlage 1: Marktsatzung (Neufassung) Anlage 2: Synopse
Beschlussvorschlag:
1. Der aus der Anlage 1 ersichtlichen Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Märkte, Volksfeste und Jahrmärkte sowie den Weihnachtsmarkt wird zuge-stimmt. 2. Die Marktsatzung in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 22.09.1988 (zu-letzt geändert durch Ratsbeschluss vom 07.07.2011) und die Weihnachtsmarktsat-zung vom 07.07.2011 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 01.10.2014 werden aufgehoben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Nr. 1 genannte Satzung bekannt zu machen und gleichzeitig die unter Nr. 2 genannten Satzungen aufzuheben.
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