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Vorlage - VO/9559/21  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinie für das "Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in:Dr. Hellmann, Karina   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Vorberatung
15.06.2021 
Videokonferenz: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
24.06.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.07.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
22.07.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien wurde 2005 aufgelegt. Ziel damals war es, das Handwerk für das Thema „Erneuerbare Energien“ zu sensibilisieren und zu animieren, den Bau solcher Anlagen in das eigene Angebot mit aufzunehmen. Diese Notwendigkeit wird seit längerer Zeit nicht mehr gesehen: Es gibt ein hinreichendes Angebot an Handwerksbetrieben, die Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien in ihrem Angebot haben. Darüber hinaus ist kein Fall bekannt, in dem der Handwerksbetrieb als Antragsteller die Förderung nicht an seine Kundschaft weitergegeben hätte. Insofern ist in der Vergangenheit auch ein erhöhter Aufwand bei den Handwerksbetrieben durch die Durchleitung der Fördermittel entstanden. Aus diesem Grunde sollte eine Änderung der Antragsberechtigung zugunsten der Eigentümer erfolgen.

 

Die Fördermittel wurden ursprünglich aus Geldern der Erschließungsträger verschiedener Baugebiete gespeist. Darin liegt begründet, dass die Fördermittel bisher nur baugebietsspezifisch vergeben werden konnten.

 

Da es immer noch Fördermittel gab, diese aber trotz Bewerbung in den letzten Jahren nicht abgerufen worden sind, wurde das Förderprogramm zum 01.01.2021 für das gesamte Stadtgebiet geöffnet. Dies hatte zur Folge, dass die Mittel gänzlich und  schnell abgerufen wurden.

 

Das Förderprogramm wird im Rahmen des Klimafonds fortgeführt. Dementsprechend wurden Haushaltsmittel eingeplant. Für die Fortführung des Förderprogramms werden aufgrund der aktuellen Entwicklungen drei grundlegende Änderungen empfohlen:

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Fassung

Neue Fassung

Antragsberechtigte/r

Ausführender Handwerksbetrieb

Hauseigentümer

Fördergegenstand

PV-Anlagen

Solaranlagen zur Erzeugung elektrischer Energie

-  Solaranlagen zur Erzeugung elektrischer Energie

-  Hybridanlagen

-  Fassadenmodule

-  Balkonmodule

-  Umstellung auf Überschusseinspeisung

Fördersumme

PV-Anlagen

Festbeträge pro Kilowatt

installierter Leistung:

100 € je 0,2 kW (mind. 1 kW)

Obergrenze: 3.000 €

(entspricht 6 kW)

-  gestaffelte Fördersätze für Anlagen bis zu 35 Kilowatt-Peak (kWp)
Obergrenze: 4.250 €

-  Innovationsbonus für Hybridanlagen und Fassadenmodule i.H.v. 1.000 €

-  Balkonmodule:
Festbetrag i.H.v. 300 €

-  Umstellung Hausanschluss: Festbetrag i.H.v. 150 €

 

Weitere in der Förderrichtlinie vorgenommene Änderungen sind formaler Natur (s. Anlage).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 124 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Förderprogramm Nutzung regenerative Energien Änderungsvorschlag Förderrichtlinie

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderprogramm Nutzung regenerative Energien Änderungsvorschlag Förder-RL (124 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien wie vorgeschlagen geändert wird.

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