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Sachverhalt: Im Rahmen des „Förderprogramms der Hansestadt Lüneburg zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum“ wird auch die Installation von Batteriespeichern gefördert.
Dieser Fördergegenstand wurde in das Förderprogramm mit aufgenommen, weil es zum Zeitpunkt der Auflage des Programms weder auf Bundes- noch auf Landesebene eine Förderung gab, Batteriespeicher aber eine wichtige Funktion im Rahmen der Umstellung auf die Nutzung regenerativer Energien im Privatbereich, insbesondere auch im Zusammenhang mit der E-Mobilität haben.
Seit November 2021 gibt es seitens des Landes Niedersachsen eine vergleichbare Förderung für Batteriespeicher für Privathaushalte.
Es wird vorgeschlagen, die Batteriespeicher aus der Förderung der Hansestadt Lüneburg herauszunehmen, um mehr Mittel für die Förderung der Maßnahmen der energetischen Sanierung zur Verfügung zu haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 16 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Förderrichtlinie energetische Sanierung Änderung Juni 2021
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie für das Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum wie vorgeschlagen geändert wird.
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