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Vorlage - VO/9568/21  

 
 
Betreff: Einbeziehungssatzung Nr. 2 "Osterwiese" für die Grundstücksflächen im rückwärtigen Bereich der Bebauung Osterwiese 1 a-i und 3 im Ortsteil Rettmer - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.07.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.07.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2020 beschlossen, gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB die Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Osterwiese“ aufzustellen und die Außenbereichsflächen hinter der Bebauung Osterwiese 1 a-i und 3 im Ortsteil Rettmer in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.

 

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist auf den einbezogenen Flächen dann nicht mehr nach

§ 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen, sondern richtet sich fortan nach den Vorschriften des § 34 BauGB in Verbindung mit den in der Satzung getroffenen Festsetzungen.

 

Die Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Osterwiese“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung wurde dementsprechend abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes beschlossen. Die Satzungsunterlagen haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.01.2021 bis einschließlich 10.02.2021 im Bereich Stadtplanung öffentlich ausgelegen und waren parallel über die Internetseite der Hansestadt Lüneburg abrufbar. Zugleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Nach der öffentlichen Auslegung wurde der Satzungsentwurf ergänzt. Es wurden ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht zugunsten der Anlieger des angrenzenden Flurstücks sowie Leitungsrechte zugunsten der Leitungsträger planungsrechtlich gesichert und die Planzeichnung entsprechend angepasst. Die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden wurden gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB beteiligt.  

 

Der Rat sollte den anliegenden Abwägungsvorschlägen folgen und den Satzungsbeschluss über die Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Osterwiese“ fassen.

 

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung sowie die Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    130,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Anlage 1 Verfahrensübersicht

Anlage 2 Abwägungsübersicht

Anlage 3 Einbeziehungssatzung

Anlage 4 Begründung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Verfahrensübersicht (12 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 Abwägungsübersicht (371 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3 Einbeziehungssatzung (2284 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 4 Begründung (2295 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

2. Die Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Osterwiese“ einschließlich Begründung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.