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Vorlage - VO/9558/21  

 
 
Betreff: Aufhebung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen;
Erlass einer Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Dziuba-Busch, Ingrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Vorberatung
15.06.2021 
Videokonferenz: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
24.06.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.07.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
22.07.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg befasst sich seit 1992 mit der Umweltverträglichkeit von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des Beschaffungswesens. Im Jahre 2008 wurde eine Neufassung der damaligen Richtlinie im Rat verabschiedet. Auch danach wurde die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen (sog. Beschaffungsrichtlinie) mehrfach angepasst und aktualisiert.

 

Der aktuell umzusetzende Schritt ist die Aufnahme der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in die Richtlinie. Dafür wurde die Richtlinie neu gefasst und neu benannt. Es ist beabsichtigt, die bisherige Richtlinie aufzuheben und durch eine Neufassung mit neuem Titel zu ersetzen. Dies stellt eine der Maßnahmen im Klimaschutzplan dar (vgl. Vorlage VO/9409/21-1).

 

Der Blick der jeweiligen Anwenderinnen und Anwender soll auf das jeweilige Nachhaltigkeitsziel gerichtet werden, welches von der Beschaffungsmaßnahme betroffen ist. Ein ähnliches Verfahren wie bei der Erstellung von Sitzungsvorlagen in Allris soll integriert werden (vgl. Vorlage VO/9557/21). Viele Aspekte und Formulierungen, die den Gedanken der Nachhaltigkeit widerspiegeln, waren schon in der bisherigen Richtlinie vorhanden.

 

Die Neuausrichtung löste auch redaktionelle und strukturelle Veränderungen des bisherigen Textes aus, so dass sich für eine Neufassung entschieden wurde. Die Richtlinie soll Standards setzen und trotzdem leicht anzuwenden sein. Aus diesem Grund wurden Bilder von Labeln eingefügt, um eine schnelle Anwendbarkeit und Übersicht bei der Beschaffung von Produkten zu unterstützen. Diese „Buttons“ dienen der Orientierung und sind keine ausschließliche Festlegung.

 

In der Anlage findet sich eine tabellarische Übersicht der Veränderungen gegenüber der aktuellen Beschaffungsrichtlinie.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

1. Entwurf „Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung“

2. taballarische Übersicht zur Überarbeitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschaffungsrichtlinie_Entwurf für UA_20210604 15.50_Nachhaltig (369 KB)      
Anlage 2 2 Tabellarische Übersicht zur Überarbeitung (478 KB)      
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Beschlussvorschlag:

1. Die „Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen vom 06.11.2008 in der aktuellen Fassung wird aufgehoben.

2. Die anliegende Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung wird beschlossen.