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Vorlage - VO/9641/21  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beschaffung von mobiler Lüftungstechnik in Schulen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.07.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Das Land Niedersachsen hat eine Förderrichtlinie zur Ausstattung von Schulen mit Schutzausrüstung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie in Aussicht gestellt.

 

Schwerpunkt der geplanten Förderung soll die Verbesserung der Lüftungsmöglichkeiten in den Unterrichtsräumen der Schuljahrgänge 1 – 6 sein, da für die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgänge bisher kein Impfangebot besteht.

 

Es ist eine Anteilsfinanzierung von ca. 80 % angekündigt. Somit sind 20 % als Eigenanteil von den Kommunen zu leisten. 

 

Nicht umfasst von der Förderung sind stationäre raumlufttechnische Anlagen. Hierfür hat der Bund mit Richtlinie vom 03.06.2021 ein gesondertes Förderprogramm aufgelegt, durch das die Um- und Aufrüstung und bei bestimmten Einrichtung auch die Nachrüstung von Lüftungsanlagen gefördert werden kann. Wie im Rat behandelt, werden künftige Schulneubauten oder Anbauten mit stationären raumlufttechnischen Anlagen geplant und umgesetzt. Gleiches gilt bei umfassenden Sanierungsprojekten an Schulbestandsbauten.

Eine entsprechende Förderung wird für die jeweiligen Bauvorhaben geprüft und beantragt. Hierzu gehört z.B. die Nachrüstung einer zentralen Lüftungsanlage für den Erweiterungsbaus des Johanneums. Mit Zuwendungsbescheid vom 02.07.2021 hat die Hansestadt Lüneburg aus diesem Förderprogramm für den Einbau einer raumlufttechnischen Anlage eine Förderung in Höhe von 500.000 Euro erhalten. 

 

Der Fokus des Landesprogrammes liegt stattdessen auf Maßnahmen zur Verbesserung oder Unterstützung der Fensterlüftung sowie auf Luftreinigungsgeräten.

 

Ausgehend von einem Projektvolumen von rund 2.000.000 Euro, ist von der Hansestadt Lüneburg ein Eigenanteil von 400.000 Euro sicherzustellen. Mit dem Projektvolumen könnten 300 – 400 Räume ausgestattet werden.

 

Durch Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils, wird die Voraussetzung für die Beantragung und Inanspruchnahme von entsprechenden Fördermitteln sichergestellt.

 

Die Umsetzung ist abhängig von

 

-          dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie des Landes mit entsprechenden technischen Vorgaben für mobile Anlagen

-          dem Antragsverfahren und der Bewilligung des Landes auf Grundlage einer gültigen Förderrichtlinie

-          den gesetzlichen Ausschreibungsfristen

-          den Lieferfristen

-          und den Ausführungszeiten der Firmen.

 

Ziel ist eine Umsetzung bis zum Jahresende.

 

Die Bestandsaufnahme für die Klassenräume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten ist in Arbeit. Ebenso werden die ersten Luftfiltergeräte zur Erprobung bereits vor den Sommerferien an die Schulen verteilt.

 

Die Deckung des Eigenanteils in Höhe von 400.000 € erfolgt durch den laufenden Haushaltsansatz der Baumaßnahme am Johanneum mit der Investitions-Nr. 01-217-002, da diese Mittel für das Johanneum erst im Folgejahr benötigt werden. Als Ausgleich erfolgt eine erneute Haushaltsanmeldung im Folgejahr.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

a) für die Erarbeitung der Vorlage:              48 Euro

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2 Mio. Euro

c)  an Folgekosten: Strom und Instandsetzungskosten im Zuge der lfd. Bewirtschaftung

d) Haushaltsrechtlich gesichert:    ja, durch Bereitstellung der außerplanmäßigen HH-Mittel

 Investitionsnr.:   01-217-002 Johanneum

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 53000 Bildung und Betreuung / 56060 Johanneum 

 Haushaltsjahr:                  2021

 

e)  mögliche Einnahmen: Zuwendungen im Rahmen der Förderrichtlinie für die sächliche

                                        Schutzausrüstung an Schulen in Höhe von rd. 80 % vorbehaltlich                             der Zuweisung aus dem Förderprogramm

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Anlage/n: keine

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

 

  1. Der außerplanmäßigen Auszahlung im Umfang von 400.000 Euro zur Beschaffung von Schutzausstattung für Schulen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt.

 

      Die Deckung erfolgt aus dem Haushaltsansatz 01-217-002 Johanneum.