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Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
Der Tagesordnungspunkt wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung aufgrund von Zeitmangel auf die nächste Sitzung des Rates vertagt.
Beschluss:
Der Rat nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis
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