ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg vom 27.10.1977 in der Fassung der zwanzigsten Änderungssatzung vom 31.03.2021 wird beschlossen. 2. Die Änderung - der „Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung“ vom 27.04.2005 in der Fassung der Änderung vom 31.03.2021 und - der „Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 in der Fassung der 2. Änderung vom 31.03.2021 (Vergabeordnung)“ wird in der vorgeschlagenen Fassung (Anlagen 2 und 3) beschlossen. 3. Unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemieentwicklung und aufgrund der Erkenntnislage zu einer unmittelbar bevorstehenden Änderung des Niedersächsischen Kommunlverfassungsgesetzes dergestalt, dass der Rat über die Anwendung des § 182 NKomVG unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler und landesweiter Tragweite entscheiden kann, stimmt der Rat für den Fall des Inkrafttretens der Gesetzesänderung der Anwendung des § 182 NKomVG für die Dauer von drei Monaten ab Inkraftreten der Gesetzesänderung zu. Anlagen: Anlage 1: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg Anlage 2: Beschluss zur Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Vewaltung Anlage 3: Beschluss zur Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Vergabeordnung)
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