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Sachverhalt:
Die Änderungen gegenüber der Vorlage VO/09769/21 sind in der vorliegenden Vorlage VO/09769/21-1 in Fettdruck kenntlich gemacht:
Abweichend von der Vorlage VO/09769/21 und der dazu übersandten Anlage (Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 01.11.2016) hält es die Verwaltung aufgrund der Entwicklung der pandemischen Lage für geboten, bis zur Erarbeitung und Abstimmung einer neuen Geschäftsordnung die bisherige Geschäftsordnung in Bezug auf die für den Verwaltungsausschuss geltenden Verfahrensvorschriften (§ 20) übergangsweise zu ändern. Der Änderungsvorschlag ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Der Änderungsvorschlag hat den Hintergrund, dass die Verwaltung aufgrund der aktuell rasanten Entwicklung der Pandemielage mit der Vorlage VO 09797/21, welche mit der Nachtragstagesordnung vom 24.11.2021 zu TOP 22 (neu) versandt wurde, verschiedene Übergangsregelungen vorschlägt, die dem Pandemiegeschehen und dem Erhalt der Handlungsfähigkeit der Verwaltung Rechnung tragen sollen.
Hierfür ist nicht nur eine Beschlussfassung des Rates, sondern nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften auch zwingend eine Vorberatung des Verwaltungsausschusses notwendig. Eine solche ist aber erst nach Bildung des Verwaltungsausschusses in der konstituierenden Ratssitzung (vgl. VO/09770/21 zu TOP 11) möglich. Es ist daher beabsichtigt, nach Bildung des Verwaltungsausschusses nach Unterbrechung der Sitzung des Rates eine Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss durchzuführen und damit eine Beschlussfassung des Rates zu TOP 22 (neu) zu ermöglichen.
Eine solche Vorgehensweise ist nach der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 01.11.2016 allerdings nicht möglich, weil nach § 20 Abs. 1 die Einladungsfrist für den Verwaltungsausschuss auch in Eilfällen 24 Stunden beträgt.
Die vom Niedersächsischen Städtetag herausgegebene Mustergeschäftsordnung sieht in § 21 Abs. 2 für dringliche Fälle hingegen vor, dass der Verwaltungsausschuss in einer Sitzungspause der Ratssitzung einberufen werden kann (vgl. Anlage 3). Die Regelung kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn nach so genannten Dringlichkeitsanträgen, die in einen Beschuss münden sollen, eine Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss notwendig wird.
In den bisherigen Gesprächen zwischen den Fraktionsvorsitzenden und den fraktionslosen Abgeordneten war Konsens, dass für die künftige Geschäftsordnung des Rates die Mustergeschäftsordnung des Niedersächsischen Städtetages Grundlage sein soll und darin Besonderheiten der bisherigen Geschäftsordnung Eingang finden sollen. Dementsprechend schlägt die Verwaltung entsprechend der ursprünglichen Vorlage VO/09769/21 vor, die übergangsweise Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung mit der Maßgabe zu beschließen, dass in dringlichen Fällen der Verwaltungsausschuss in einer Sitzungspause der Ratssitzung einberufen werden kann. Die Änderung ist ebenso wie der geänderte Beschlussvorschlag der Anlage 2 zu entnehmen.
Nach § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung, in der über den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt hinaus alle Regelungen zu treffen sind, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Beratung und Entscheidung notwendig sind.
Die Gültigkeit der Geschäftsordnung endet mit Ablauf der allgemeinen Wahlperiode.
Der neu gebildete Rat muss sich daher in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung geben. Er kann auch die übergangsweise Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung beschließen.
Die Geschäftsordnung soll nach Abstimmung aller Fraktionen, Gruppen und der fraktionslosen Ratsmitglieder umfangreich neu gefasst werden. Um sich für den inhaltlichen Abstimmungprozess die nötige Zeit zu lassen, soll die bisherige Geschäftsordnung übergangsweise fortgelten.
Anlage/n: 1. Geschäftsordnung der Ratswahlperiode 2016 bis 2021 2. Änderungsvorschlag Geschäftsordnung und Beschlussvorschlag 3. Mustergeschäftsordnung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 132,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die übergangsweise Fortgeltung der Geschäftsordnung der Wahlperiode 2016 bis 2021 unter Berücksichtigung der sich aus Anlage 2 Nr. 1 ergebenden Änderung.
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