Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/09779/21  

 
 
Betreff: Berufung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NKomVG

 

 

I. Aufsichtsrat der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH

 

Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. die Oberbürgermeisterin sowie weitere 4 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Ratsmitglieder an. Soweit die Vertreter/-innen verhindert sind, ist eine Vertretung nur durch Stimmbotschaft möglich. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.

 

Die Sitze werden auf die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt verteilt:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze

SPD-Fraktion 1 Sitz

CDU-Fraktion 1 Sitz.

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH:


Bündnis 90/Die Grünen

 

                                

 

                                

 

SPD-Fraktion

 

                                

 

CDU-Fraktion

 

                                

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Herrn Markus Moßmann als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.             

 

Weiter gehören dem Aufsichtsrat der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages 2 externe Fachleute an, diese sollten nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören.

 

Vorgeschlagen wird Herr Jens-Michael Seegers. Eine weitere Person ist nachzubenennen.

 

 

II. Aufsichtsrat der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH

 

Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuk) gehören dem Aufsichtsrat u.a. die Oberbürgermeisterin, bzw. eine von ihr bestellte Vertretung sowie ein weiteres vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandtes Ratsmitglieder an. Soweit die Mitglieder verhindert sind, ist eine Vertretung nur durch Stimmbotschaft möglich.

 

Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH:

 

_____________________________ 

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Frau Pia Steinrücke als Vertreterin gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

Weiterhin gehört dem Aufsichtsrat der gBuk gem. § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages eine externe Fachkraft an. Ein mit dem Landkreis Lüneburg abgestimmter Vorschlag wird nachgereicht.

 

 

 III. Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH

 

Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. die Oberbürgermeisterin, bzw. eine von ihr bestellte Vertretung sowie weitere 4 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Ratsmitglieder an. Soweit die Mitglieder verhindert sind, ist eine Vertretung nur durch Stimmbotschaft möglich. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.

 

 

Die Sitze werden auf die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt verteilt:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze

SPD-Fraktion 1 Sitz

CDU-Fraktion 1 Sitz.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH:

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

                              

 

                              

 

SPD-Fraktion

 

                              

 

CDU-Fraktion

 

                              

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird das Mandat persönlich wahrnehmen.

 

 

Weiter gehören dem Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages 2 externe Fachleute an, diese sollten nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören.

 

Vorgeschlagen werden:

 

Herrn Ernst Hildebrandt

Herrn Dr. Richter-Steinke

 

 

IV. Aufsichtsrat der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH

 

Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. die Oberbürgermeisterin bzw. eine von ihr bestellte Vertretung sowie weiteren 4 Ratsmitgliedern an, die vom Rat der Hansestadt Lüneburg benannt werden. Soweit die Vertreter/-innen verhindert sind, ist eine Vertretung nur durch Stimmbotschaft möglich. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.

 

Die Sitze werden auf die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt verteilt:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze

SPD-Fraktion 1 Sitz

CDU-Fraktion 1 Sitz.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH:

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

                              

 

                              

 

SPD-Fraktion

 

                              

 

CDU-Fraktion

 

                              

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Herrn Jens Sporleder als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

Weiter gehören dem Aufsichtsrat der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages 2 externe Fachleute an, diese sollten nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören.

 

Vorgeschlagen werden:

 

Frau Regina Baumgarten

Herr Harry Fercho

 

 

 V. Aufsichtsrat der Lüneburg Marketing GmbH

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburg Marketing GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. 2 Ratsfrauen/ Ratsherren der Hansestadt Lüneburg an. Gemäß § 11 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages können für die Mitglieder keine Vertreter benannt werden. Die Oberbürgermeisterin gehört dem Aufsichtsrat als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.

 

Die Sitze werden auf die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt verteilt:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz

SPD-Fraktion 1 Sitz

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Lüneburg Marketing GmbH:

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

                              

 

SPD-Fraktion

 

                              

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird das Mandat persönlich wahrnehmen.

 

 

 

 VI. Aufsichtsrat der Lüneburger Wohnungsbau GmbH

 

Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) gehören dem Aufsichtsrat u.a. die Oberbürgermeisterin, der/die zuständige Dezernent/-in für die wirtschaftlichen Beteiligungen der Hansestadt Lüneburg sowie 3 Mitglieder an, die vom Rat der Hansestadt Lüneburg benannt werden. Gemäß § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages können für die Mitglieder keine Vertreter benannt werden. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.

 

Die Sitze werden auf die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt verteilt:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz

SPD-Fraktion 1 Sitz

CDU-Fraktion 1 Sitz.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/-innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen in den Aufsichtsrat der Lüneburger Wohnungsbau GmbH:

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

                              

 

SPD-Fraktion

 

                              

 

CDU-Fraktion

 

                              

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird das Mandat persönlich wahrnehmen.

 

 

 

VII. Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH

 

Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. die Oberbürgermeisterin, bzw. eine von ihr bestellte Vertretung sowie weitere 4 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Ratsmitglieder an. Soweit die Mitglieder verhindert sind, ist eine Vertretung nur durch Stimmbotschaft möglich. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.

 

Die Sitze werden auf die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt verteilt:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze

SPD-Fraktion 1 Sitz

CDU-Fraktion 1 Sitz.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH:

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

                              

 

                              

 

SPD-Fraktion

 

                              

 

CDU-Fraktion

 

                              

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Frau Pia Steinrücke als Vertreterin gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

 

Weiter gehören dem Aufsichtsrat der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages 2 externe Fachleute an, diese sollten nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg entsendet für die Dauer der Wahlperiode folgende externe Fachleute in den Aufsichtsrat der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH:

 

Herrn Ernst Hildebrandt

Herrn Michael Semrau

 

 

VIII. Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH

 

Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. die Oberbürgermeisterin, bzw. eine von ihr bestellte Vertretung sowie weiteren 4 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandten Ratsmitgliedern an. Soweit die Vertreter/-innen verhindert sind, ist eine Vertretung nur durch Stimmbotschaft möglich. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.

 

Die Sitze werden auf die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt verteilt:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze

SPD-Fraktion 1 Sitz

CDU-Fraktion 1 Sitz.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH:


Bündnis 90/Die Grünen

 

                              

 

                              

 

SPD-Fraktion

 

                              

 

 

CDU-Fraktion

 

                              

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Frau Gabriele Lukoschek als Vertreterin gem.     § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

Weiter gehören dem Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages 2 externe Fachleute an, diese sollten nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören.

 

Vorgeschlagen werden:

 

Herrn Andreas Jörß

Herrn Martin Aude

 

 

IX. Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH

 

 

Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Theater Lüneburg GmbH besteht der Aufsichtsrat u.a. aus der Oberbürgermeisterin bzw. eine von ihr benannte Vertretung sowie ein weiteres vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandtes Ratsmitglied. Eine Vertretung ist nur durch Stimmbotschaft möglich.

 

Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsfrau/ folgenden Ratsherren in den Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH:

 

 

_________________________________

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Frau Gabriele Lukoschek als Vertreterin gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

 

 X. Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG)

 

Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg gehören dem Aufsichtsrat neben der Oberbürgermeisterin u.a. 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Ratsfrauen/ Ratsherren an. Soweit die Vertreter/-innen verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied.

 

Die Sitze werden auf die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt verteilt:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz

SPD-Fraktion 1 Sitz

CDU-Fraktion 1 Sitz.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Personen und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg:

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

                                                               

 

SPD-Fraktion

 

                                                               

 

CDU-Fraktion

 

                                                               

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird das Mandat persönlich wahrnehmen.

 

Herr Rainer Müller vertritt Frau Oberbürgermeisterin Kalisch als Ersatzmitglied gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages.

 

 

XI. Verwaltungsrat der GfA Lüneburg-gkAöR

 

Gemäß § 4 der Umwandlungsvereinbarung der GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (GfA-gkAöR) gehören dem Verwaltungsrat u.a. die Oberbürgermeisterin bzw. eine von ihr bestellte Vertretung sowie weitere 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Sollten die benannten Mitglieder verhindert sein, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg namentlich Ersatzmitglieder. Für die Besetzung der Sitze im Verwaltungsrat ist § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.

 

Die Sitze werden auf die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt verteilt:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz

SPD-Fraktion 1 Sitz

CDU-Fraktion 1 Sitz.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Verwaltungsrat der GfA-gkAöR:


Bündnis 90/Die Grünen

 

                                                               

 

SPD-Fraktion

 

                                                               

 

CDU-Fraktion

 

                                                               

 

 

Die Entsendung von Einzelpersonen in Aufsichtsräte erfolgt gemäß des jeweiligen Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 138 NKomVG.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Herrn Markus Moßmann als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

 

 XII. Aufsichtsrat der Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft

 

Gem. § 11 Abs. 1 der Satzung der Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft (SAG) besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Die Satzung der SAG sieht vor, dass die Hauptverwaltungsbeamten oder eine von ihnen benannte Person die Kommunen im Aufsichtsrat vertreten.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird das Mandat persönlich wahrnehmen.

 

 

XIII. Aufsichtsrat der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei, höchstens aus fünf stimmberechtigten Personen.

Am 06.04.2003 wurde der entsprechende Gesellschafterbeschluss über die Bildung eines Aufsichtsrates mit 5 Mitgliedern beschlossen. Jeweils 2 Mandate entfallen bisher auf die Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) und den anderen Gesellschafter, die Lüneburger Parkhaus GmbH & Co. KG. Das 5. Mandat wird im Einvernehmen der beiden Gesellschafter vergeben.

 

Die zwei auf die LüWoBau entfallenen Mandate sind seit 2018 bis zur im Jahr 2023 erforderlichen Neuwahl an Frank Soldan und Maja Lucht vergeben.

 

 

XIV. Aufsichtsrat der Lüneburger Heide GmbH

 

Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburger Heide GmbH (LHG) besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern. Der Vertrag der LHG sieht vor, dass die Oberbürgermeisterin oder eine von ihr benannte Person die Kommune im Aufsichtsrat vertritt.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird das Mandat persönlich wahrnehmen.

 


XV. Aufsichtsrat der Hafen Lüneburg GmbH

 

Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Hafen Lüneburg GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. die Oberbürgermeisterin sowie ein weiteres vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandtes Mitglied an. Soweit dieses Mitglied verhindert ist, ist eine Vertretung nur durch Stimmbotschaft möglich. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.

 

In der Vergangenheit war es übliche Praxis, dass der Rat der Hansestadt Lüneburg den/die jeweilige/n  Vorsitzende/n des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen entsendet hat.

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Hafen Lüneburg GmbH:

 

 

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Herrn Rainer Müller als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

 

 XVI. Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg

 

Gemäß § 4 der Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg besteht die Verbandsversammlung aus 7 Vertreterinnen oder Vertretern, von denen der Landkreis Lüneburg 3 und die Hansestadt Lüneburg 2 Personen entsendet. Die vorstehend genannten Vertreterinnen oder Vertreter müssen für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.

 

Zu diesen Personen gehören die Hauptverwaltungsbeamtinnen oder die Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder; das Hauptorgan des kommunalen Verbandsmitglieds (Rat, Kreistag) kann auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten abweichend davon eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten des Verbandsmitglieds in die Verbandsversammlung entsenden. Ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte eines kommunalen Verbandsmitglieds ehrenamtliche Geschäftsführerin oder ehrenamtlicher Geschäftsführer oder sein Stellvertreter oder ihre Stellvertreterin des Verbandes, so entsendet das Hauptorgan des betreffenden Verbandsmitglieds ein anderes seiner Mitglieder in die Verbandsversammlung.

 

Gemäß § 8 der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg wird die ehrenamtliche Geschäftsführerin oder der ehrenamtliche Geschäftsführer von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gewählt.

 

Für die Besetzung der Sitze in die Verbandsversammlung ist § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden. Somit sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion für je einen Sitz vorschlagsberechtigt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/-in der Hansestadt Lüneburg folgende Person und Stellvertreterin/Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes:

 


Bündnis 90/Die Grünen

 

                                                               

 

SPD-Fraktion

 

                                                               

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird das Mandat persönlich wahrnehmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 86,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die vorgenannten Berufungen von Mitgliedern für die vorgenannten Aufsichtsräte und Gremien und weist die Beteiligungsvertreter der jeweiligen Gesellschaft an, die vorgeschlagenen externen Fachkräfte in die Aufsichtsräte mit städtischer Beteiligung zu berufen.