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Vorlage - VO/09772/21  

 
 
Betreff: Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt gem. § 71 Abs. 5 in Verbindung mit § 73 NKomVG die Besetzung des Jugendhilfeausschusses, des Schulausschusses und des Grundstücksverkehrsausschusses fest. Die Besetzung der vorgenannten Ausschüsse ist in besonderen Rechtsvorschriften geregelt; diese werden im Folgenden erläutert. Noch zu benennende Mitglieder der Ausschüsse werden mit einem späteren Ratsbeschluss berufen.

 

 

I. Besetzung des Jugendhilfeausschusses

 

Auf der Grundlage der §§ 70, 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung der Hansestadt Lüneburg für das Jugendamt vom 06.10.2011 ergibt sich folgende Ausschussbesetzung:

 

 

A. Beschließende Mitglieder

 

6 Sitze Ratsfrauen/ Ratsherren der Hansestadt Lüneburg oder von ihnen gewählte sachkundige Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind, zuzüglich einer Stellvertretung.

 

Die 6 Sitze des Ausschusses sind auf die im Rat vertretenen Fraktionen bzw. Gruppen wie folgt zu verteilen:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Sitze

 

SPD Fraktion 2 Sitze

 

CDU Fraktion 1 Sitz

Grundmandate können ausgeübt werden von der Gruppe die PARTE/DIE LINKE, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion.

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen    Stellvertretung

 

1.____________________________   __________________________

 

2.____________________________   __________________________

 

3.____________________________   __________________________

 

SPD-Fraktion

 

4.____________________________   __________________________

 

5.____________________________   __________________________

 

CDU-Fraktion

 

6.____________________________   __________________________

 

 

Grundmandate:

 

Gruppe die PARTE/DIE LINKE

 

____________________________   __________________________

 

FDP-Fraktion

 

____________________________   __________________________

 

AfD-Fraktion

 

____________________________   __________________________

 

 

Hinzu kommen 4 Personen, die auf Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe vom Rat gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. Von diesen 4 Personen werden 2 Mitglieder und deren Stellvertretung auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, die übrigen 2 beratenden Mitglieder auf Vorschlag des Stadtjugendringes e.V. besetzt.

Die namentliche Benennung der 4 externen beschließenden Mitglieder erfolgt, nachdem die entsprechenden Organisationen ihre Vorschläge genannt haben.

 

 

B. Beratende Mitglieder

 

1. der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes, Herr Jonas Nahrstedt

 

2. der Stadtjugendpfleger, Herr Jens Döhrmann

 

3. eine Vertreterin/ ein Vertreter der Evangelischen Kirche und ein/e Stellvertreter/-in auf Vorschlag der zuständigen kirchlichen Behörde

 

4. eine Vertreterin/ ein Vertreter der Katholischen Kirche und eine Stellvertretung auf Vorschlag der zuständigen kirchlichen Behörde

 

5. eine Lehrkraft und eine Stellvertretung auf Vorschlag der unteren Schulbehörde

 

6. eine Vertreterin/ein Vertreter aller Kindertagesstätten und ein/e Stellvertreter/-in auf Vorschlag des Stadtelternrates

 

7. die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Karin Fischer

 

8. eine Vertreterin/ ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher auf Vorschlag des Integrationsbeirates

 

9. eine Richterin/ ein Richter des Jugend-, Vormundschafts- oder Familiengerichtes und ein/e Stellvertreter/in auf Vorschlag des Landgerichtspräsidenten

 

10. eine Ärztin/ ein Arzt des Gesundheitsamtes und ein/e Stellvertreter/-in auf Vorschlag der Leiterin des Gesundheitsamtes

 

11. eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jobcenters des Landkreises Lüneburg auf Vorschlag der Geschäftsführung

 

 

Die namentliche Benennung der externen beratenden Mitglieder zu 3. – 6. und 8. – 11. erfolgt nachdem die entsprechenden Organisationen ihre Vorschläge genannt haben.

 

 

Die Hälfte der stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder sollen gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Hansestadt Lüneburg für das Jugendamt Frauen sein. Ebenso soll die Hälfte der beratenden Mitglieder Frauen sein.

 

 

 

II. Besetzung des Schulausschusses

 

Nach § 110 Abs. 2 des Nds. Schulgesetzes setzt sich der Schulausschuss aus Ratsfrauen/ Ratsherren und aus stimmberechtigten Vertretern der Schulen zusammen. Die Ratsfrauen/ Ratsherren müssen in der Mehrheit sein.

 

Die Gruppe und die Mehrheit der Fraktionen hat sich verständigt, dass dem Schulausschuss künftig 8 Ratsfrauen/ Ratsherren angehören. Dem Schulausschuss müssen mindestens je ein/e Vertreter/in des Lehrkörpers, der Elternschaft und der Schüler/-innen angehören. Zusätzlich soll mit beratender Stimme ein/e Vertreter/in der Rektorinnen und Rektoren dem Ausschuss angehören.

 

 

A. Beschließende Mitglieder

 

8 Ratsfrauen/ Ratsherren

 

Die Sitze des Ausschusses sind auf die im Rat vertretenen Fraktionen bzw. Gruppen wie folgt zu verteilen:

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Sitze

 

SPD_Fraktion 2 Sitze

 

CDU-Fraktion 2 Sitze

 

Gruppe die PARTEI/DIE LINKE 1 Sitz

 

Grundmandate können ausgeübt werden von der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion.

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen    Stellvertretung

 

1.____________________________   __________________________

 

2.____________________________   __________________________

 

3.____________________________   __________________________

 

SPD-Fraktion

 

4.____________________________   __________________________

 

5.____________________________   __________________________

 

CDU-Fraktion

 

6.____________________________   __________________________

 

7.____________________________   __________________________

 

Gruppe Die PARTE/DIE LINKE

 

8.____________________________   __________________________

 

 

Grundmandate:

 

FDP-Fraktion

 

____________________________   __________________________

 

AfD-Fraktion

 

____________________________   __________________________

 

 

3 Vertreter/innen der Schulen

 

1. eine Person auf Vorschlag der Elternvertretung

 

2. eine Person auf Vorschlag der Schülervertretung

 

3. eine Person auf Vorschlag der Lehrervertretung

 

Für jede Person ist eine Stellvertretung zu benennen.

 

Die namentliche Benennung der externen beschließenden Mitglieder erfolgt nachdem die entsprechenden Vertretungen ihre Vorschläge genannt haben.

 

 

B. Beratende Mitglieder

 

1.ein/e Vertreter/-in der Landesschulbehörde

 

2.ein/e Vertreter/-in der Rektorinnen und Rektoren

 

sowie jeweils eine Stellvertretung.

 

 

 

III. Besetzung des Grundstücksverkehrsausschusses

 

Nach § 41 des Gesetzes über Landwirtschaftskammern gehören dem Grundstücksverkehrsausschuss unter anderem 2 vom Rat der Hansestadt Lüneburg gewählte Personen an, die aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung besonders geeignet sind, die volkswirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs zu beurteilen.

 

Die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses müssen für den Rat der Hansestadt Lüneburg wählbar sein und werden für die Dauer der Wahlperiode berufen. Gleichzeitig werden die vom Rat der Hansestadt Lüneburg benannten bisherigen Mitglieder im Grundstücksverkehrsausschuss abberufen.

 

Gemäß Kommentierung zum NKomVG (Thiele) findet generell bei der Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen § 71 Abs. 2 NKomVG Anwendung, auch wenn der Begriff „Wahl“ verwendet wird. Es ergibt sich folgende Ausschussbesetzung:

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

_____________________

 

SPD-Fraktion:

 

_____________________

 

 

Weiter gehören dem Grundstücksverkehrsausschuss 3 beschließende Mitglieder an, die von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €) 

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 51,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt die Besetzung der vorgenannten Ausschüsse fest.

 

Noch zu benennende Mitglieder der Ausschüsse werden mit einem späteren Ratsbeschluss berufen.