Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin/ den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode. Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl zum Rat die meisten Stimmen erhalten hat. Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Sie/ er muss in der Ortschaft wohnen, für die sie/ er bestellt ist.
Für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher kann sowohl je Ortschaft eine Stellvertretung oder eine gemeinsame Stellvertretung benannt werden. Für die Stellvertretung der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers besteht nach der Kommentierung keine Wohnsitzverpflichtung (vgl. Häusler in Blum/Häusler/Meyer, NKomVG Kommentar, § 96, Rn. 12, 4. Auflage).
Aufgrund des Wahlergebnisses ist vorschlagsberechtigt
für die Ortschaft Ebensberg die SPD-Fraktion, für die Ortschaft Häcklingen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und für die Ortschaft Rettmer die SPD-Fraktion.
Für die Ortschaft Ebensberg wird Herr Holger Nowak vorgeschlagen.
Für die Ortschaft Häcklingen wird als Ortsvorsteher Herr Tom Schmidt sowie als Stellverterterin Frau Julia Ehmann vorgeschlagen.
Für die Ortschaft Rettmer wird Frau Carmen Maria Bendorf vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat bestimmt die Vorgeschlagenen zu Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorstehern und deren Stellvertretung in den Ortschaften Ebensberg, Häcklingen und Rettmer für die Dauer der Wahlperiode.
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