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Vorlage - VO/09775/21  

 
 
Betreff: Beschluss über die Besetzung von Gremien des Rates gem. § 71 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit Satzungen, Verträgen und Beschlüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in der Vergangenheit Gremien auf der Grundlage von Beschlüssen, Verträgen und Satzungen eingerichtet, auf die die Vorschriften des § 71 NKomVG zur Ausschussbesetzung ganz oder teilweise angewendet werden sollen.

 

Hierbei handelt es sich um folgende Gremien:

 

Schulgrundsatzausschuss

Mobilitätsgrundsatzausschuss

Energiebeirat der Avacon AG

 

 

  1. Schulgrundsatzausschuss

 

Nach der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg aus Anlass der Einkreisung der Stadt ist der Ausschuss für Fragen der Schulentwicklungsplanung (Schulgrundsatzausschuss) gebildet worden.

 

Der Ausschuss ist paritätisch mit 5 Kreistagsabgeordneten und 5 Ratsmitgliedern zu besetzen. Der Vorsitz/stellvertretende Vorsitz wechselt zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Die/Der (stellvertretende) Vorsitzende ist durch den Rat zu bestimmen.

 

Die Sitze der Ausschüsse sind auf die im Rat vertretenen Gruppe und Fraktionen wie folgt zu verteilen:

 

Fraktions Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze

SPD-Fraktion 2 Sitze

CDU-Fraktion 1 Sitz

 

Fraktionen und Gruppen, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden, erhalten ein Grundmandat.

 

Grundmandate stehen der Gruppe die PARTE/DIE LINKE, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

 

Von den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen werden folgende Ratsfrauen und Ratsherren als ordentliche Mitglieder bestimmt:

 

Fraktions Bündnis 90/Die Grünen

 

1                               

 

2                               

 

SPD-Fraktion

 

3                               

 

4                               

 

CDU-Frakion

 

5                               

 

Grundmandate

 

Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE

 

                                

 

FDP-Fraktion

 

                                

 

AfD-Fraktion

 

                                

 

 

 

  1. Mobilitätsgrundsatzausschuss

 

Nach Ziffer 2 der Protokollnotiz für den Finanzvertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg ist der Mobilitätsgrundsatzausschuss gebildet worden. Der Ausschuss ist paritätisch mit 5 Kreistagsabgeordneten und 5 Ratsmitgliedern zu besetzen. Die/Der Vorsitzende wird duch den Ausschuss selbst bestimmt.

Die Sitze der Ausschüsse sind auf die im Rat vertretenen Gruppe und Fraktionen wie folgt zu verteilen:

 

Fraktions Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze

SPD-Fraktion 2 Sitze

CDU-Fraktion 1 Sitz

 

Fraktionen und Gruppen, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden, erhalten ein Grundmandat.

 

Grundmandate stehen der Gruppe die PARTE/DIE LINKE, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

 

Von den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen werden folgende Ratsfrauen und Ratsherren als ordentliche Mitglieder bestimmt:

 

Fraktions Bündnis 90/Die Grünen

 

1                               

 

2                               

 

SPD-Fraktion

 

3                               

 

4                               

 

CDU-Frakion

 

5                               

 

Grundmandate

 

Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE

 

                                

 

FDP-Fraktion

 

                                

 

AfD-Fraktion

 

                                

 

 

 

  1. Energiebeirat der AVACON AG

 

Zur Erörterung von Fachfragen wurde der Energiebeirat der AVACON AG institutionalisiert. Der Beirat setzt sich aus 9 Ratsmitgliedern, der Oberbürgermeisterin und dem Dezernenten für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht zusammen. Die Ratsmitglieder werden gem. § 71 Absatz 2 bestimmt. Der Beirat wird von der Verwaltung geleitet.

 

Die Sitze der Ausschüsse sind auf die im Rat vertretenen Gruppe und Fraktionen wie folgt zu verteilen:

 

Bündnis 90/Die Grünen 4 Sitze

SPD-Fraktion 2 Sitze

CDU-Fraktion 2 Sitze

Gruppe Die PARTE/DIE LINKE 1 Sitz

 

Die Ausübung von Grundmandaten ist nicht vorgesehen.

 

Von den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen werden folgende Ratsfrauen und Ratsherren als ordentliche Mitglieder bestimmt:

 

Fraktions Bündnis 90/Die Grünen

 

1                               

 

2                               

 

3                               

 

4                               

 

SPD-Fraktion

 

5                               

 

6                               

 

CDU-Frakion

 

7                               

 

8                               

 

Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE

 

9                               

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 86,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt die Ausschussbesetzungen wie vorgeschlagen fest.