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Auszug - 1. Übergangsregelungen in - der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg - den "Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfts der laufenden Verwaltung" sowie - den "Richtlinien über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 i.d.F. der 1. Änderung vom 26.02.2009 (Vergabeordnung) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 2. Vorratsbeschluss zur Anwendung von § 182 NKomVG  

 
 
Konstituierende Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.11.2021    
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
VO/09797/21 1. Übergangsregelungen in
- der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg
- den "Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfts der laufenden Verwaltung" sowie
- den "Richtlinien über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 i.d.F. der 1. Änderung vom 26.02.2009 (Vergabeordnung) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
2. Vorratsbeschluss zur Anwendung von § 182 NKomVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stadtrat Moßmann
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeisterin Kalisch beruft zur Vorbereitung des Beschlusses einen Verwaltungsausschuss ein.

 

 

Die Sitzung des Rates wird unterbrochen.

 

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung berichtet Oberbürgermeisterin Kalisch, dass der Verwaltungsausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben hat.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg vom 27.10.1977 in der Fassung der zwanzigsten Änderungssatzung vom 31.03.2021 wird beschlossen.

 

2. Die Änderung

 

-          der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung“ vom 27.04.2005 in der Fassung der Änderung vom 31.03.2021 und  

-          der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 in der Fassung der 2. Änderung vom 31.03.2021 (Vergabeordnung)“

 

wird in der vorgeschlagenen Fassung (Anlagen 2 und 3) beschlossen.

 

3. Unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemieentwicklung und aufgrund der Erkenntnislage zu einer unmittelbar bevorstehenden Änderung des Niedersächsischen Kommunlverfassungsgesetzes dergestalt, dass der Rat über die Anwendung des § 182 NKomVG unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler und landesweiter Tragweite entscheiden kann, stimmt der Rat für den Fall des Inkrafttretens der Gesetzesänderung der Anwendung des § 182 NKomVG für die Dauer von drei Monaten ab Inkraftreten der Gesetzesänderung zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 42

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0