Auszug - Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder nach § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG
Oberbürgermeisterin Kalisch verpflichtet die anwesenden Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Ratsmitglieder sprechen die Verpflichtungsformel nach.