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Vorlage - VO/09780/21  

 
 
Betreff: Berufung von Vertreter/-innen der Hansestadt Lüneburg in andere Gremien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in der Vergangenheit weitere Gremien gebildet bzw. Personen in Gremien entsendet, die sowohl Projekte, Städtebauförderungsmaßnahmen als auch Stiftungen in ihrer Arbeit unterstützen.

 

 

Begleitausschuss A 39

 

Um eine ausreichende Interessenwahrung der Bürgerinnen und Bürger Lüneburgs im Zusammenhang mit dem Bau der A 39 sicherzustellen, hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 22.06.10 beschlossen, einen Begleitausschuss einzurichten. In seinen regelmäßigen Sitzungen sollen Anwohnerinnen und Anwohner aus den im Zusammenhang mit dem Bau der A 39 betroffenen Wohnbereichen, Vertreter der Fraktionen des Rates der Hansestadt Lüneburg sowie Verbandsvertreter über den aktuellen Planungsstand informiert werden und die Möglichkeit erhalten, sich bei der weiteren Planung unmittelbar einzubringen.

 

Die Fraktionen und die Gruppe des Rates sind berechtigt, je eine Ratsfrau oder einen Ratsherrn ihrer Fraktion/ Gruppe in den Begleitausschuss zu entsenden:

 

Es werden benannt für die

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:                          

 

SPD-Fraktion:                          

 

CDU-Fraktion:                          

 

Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:                          

 

FDP-Fraktion:                          

 

AfD-Fraktion:                          

 

Beratend werden Vertreter des ADFC, des VCD, des NABU, der Gemeinde Adendorf und des Landkreises Lüneburg mit je einem Sitz hinzugezogen.

 

 

 

Begleitausschuss Soziale Stadt

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2000 die Einrichtung des Begleitausschusses „Soziale Stadt“ beschlossen. Der Begleitausschuss soll als beratendes Gremium für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes „Soziale Stadt“ im Sanierungsgebiet Kaltenmoor tätig sein. Neben je einer stimmberechtigten Vertretung der im Rat vertretenen Fraktionen sollen dem Begleitausschuss zwei gewählte Bürgervertreter/innen des Stadtteils Kaltenmoor angehören.

 

Die Fraktionen und die Gruppe des Rates sind berechtigt, je eine Ratsfrau oder einen Ratsherrn ihrer Fraktion/ Gruppe in den Begleitausschuss zu entsenden:

 

Es werden benannt für die

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:                          

 

SPD-Fraktion:                          

 

CDU-Fraktion:                          

 

Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:                          

 

FDP-Fraktion:                          

 

AfD-Fraktion:                          

 

Beratende Mitglieder werden zwei gewählte Bürgervertretungen des Stadtteils Kaltenmoor.

 

 

 

Begleitausschuss Zukunftsstadt

 

Der Begleitausschuss resultiert aus der 3. Phase des Projekts „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ (Förderung durch Bundesministerium für Bildung und Forschung). Gemäß Ratsbeschluss vom 27.3.2019 (VO/8246/19) soll das Projekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ zusammen mit der Aufstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) entwickelt werden. Im Begleitausschuss Zukunftsstadt ist der Begleitausschuss für das ISEK und der Beirat für das Förderprojekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ in einem Gremium zusammengeführt.

 

Neben je einer stimmberechtigten Vertretung der im Rat vertretenen Fraktionen gehören dem Begleitausschuss je eine stimmberechtigte Vertretung der Leuphana, der Steuerungsgruppe Zukunftsstadt, der Wirtschaft/Einzelhandel, des Sports, der Kirchen, der Zivilgesellschaftlichen Initiativen, der Mobilität, der Umweltverbände, der Senioren und Behinderten sowie der Jugend an.

 

 

Die Fraktionen und die Gruppe des Rates sind berechtigt, je eine Ratsfrau oder einen Ratsherrn ihrer Fraktion/ Gruppe in den Begleitausschuss zu entsenden:

 

Es werden benannt für die

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:                          

 

SPD-Fraktion:                          

 

CDU-Fraktion:                          

 

Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:                          

 

FDP-Fraktion:                          

 

AfD-Fraktion:                          

 

Beratende Mitglieder werden mit je einem Sitz Vertretungen der Lüneburger Wohnungsbau GmbH, der Wirtschaftsförderung Lüneburg, der Gesundheitsholding, des Stadtmarketing sowie der Ortschaften Ebensberg, Häcklingen, Rettmer, Oedeme und Ochtmissen.

 

 

 

Kooperationsgremium Rechnungsprüfung

 

Die Landkreise Harburg und Lüchow-Dannenberg, die Hansestadt Lüneburg, die Stadt Buchholz in der Nordheide und die Gemeinde Seevetal haben zusammen mit dem Landkreis Lüneburg eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung nach § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) getroffen und die Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Lüneburg übertragen (siehe VO/3472/09).

 

In § 2 dieser Zweckvereinbarung haben die Vertragsparteien die Bildung eines Kooperationsgremiums „Rechnungsprüfung“ vereinbart. Das Gremium dient dem Zweck des regelmäßigen Austausches über die Zusammenarbeit. In dieses Gremium sind jeweils 2 Vertreter/innen der beteiligten Körperschaften, bestehend aus der Hauptverwaltungsbeamtin/ dem Hauptverwaltungsbeamten und einem Mitglied des Rates bzw. Kreistages, zu entsenden. 

 

Der Rat hat in der Vergangenheit stets die/den Vorsitzende/n des Finanzausschusses (neu: Ausschuss für Finanzen und Internen Service) in das Gremium entsandt.

 

In das Kooperationsgremium Rechnungsprüfung wird entsandt:

 

                         

 

 

 

Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg und der Kreistag des Landkreises Lüneburg haben sich entschieden, einen gemeinsamen Integrationsbeirat zu bilden. Laut Beschluss des Rates zur aktuellen Vereinbarung am 31.08.2017 (VO/7365/17) setzt sich der Beirat aus folgenden Mitgliedern zusammen:

je 1 Sitz je im Rat vertretenen Fraktionen (davon die /der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, etc.)

je 1 Sitz je im Kreistag vertretenen Fraktionen

1 Sitz für Vertreter der Städte und Gemeinden des Landkreises

15 Sitze für Personen mit Migrationshintergrund aus Stadt und Landkreis Lüneburg (hälftig Männer und Frauen und hälftig Einwohner der Stadt und Einwohner der Fläche des Landkreises)

2 Sitze für Vertreter/-innen der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege,

1 Sitz für Vertreter/-in des Sports,

1 Sitz für Vertreter/-in der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe

 

Der Vorsitz für die Wahlperiode 2021-2026 liegt bei der Hansestadt Lüneburg und ist gemäß § 7 der Vereinbarung für die Hansestadt Lüneburg an den Vorsitz des Sozialausschusses (neu: Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt) geknüpft.

 

Die Fraktionen und die Gruppe des Rates sind berechtigt, je eine Ratsfrau oder einen Ratsherrn ihrer Fraktion/ Gruppe in den Begleitausschuss zu entsenden. Die Fraktion/ Gruppe, die den Vorsitz des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt für sich beansprucht hat, kann kein weiteres Mitglied benennen.

 

Es werden benannt für die

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:                          

 

SPD-Fraktion:                          

 

CDU-Fraktion:                          

 

Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:                          

 

FDP-Fraktion:                          

 

AfD-Fraktion:                          

 

 

 

Kuratorium Kunstpreis für Musik und Theater

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Rahmenrichtlinie zur Vergabe des Kunstpreises der Hansestadt Lüneburg für Musik und Theater beschlossen. Die Entscheidung der Preisvergabe soll nach Erarbeitung einer Vorschlagsliste durch ein Kuratorium erfolgen, das sich aus folgenden stimmberechtigten Personen bzw. Funktionsträgern zusammensetzt:

- Kulturreferent/in (Vorsitz)

- Vorsitzende/r des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften

- je ein/e Vertreter/in der übrigen Fraktionen im Rat

- Intendant/in Theater Lüneburg GmbH

- Leiter/in Musikschule Lüneburg

 

Die Fraktionen und die Gruppe des Rates sind berechtigt, je eine Ratsfrau oder einen Ratsherrn ihrer Fraktion/ Gruppe in das Kuratorium zu entsenden. Die Fraktion/ Gruppe, die den Vorsitz des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften für sich beansprucht hat, kann kein weiteres Mitglied benennen.

 

 

 

Es werden benannt für die

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:                          

 

SPD-Fraktion:                          

 

CDU-Fraktion:                          

 

Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:                          

 

FDP-Fraktion:                          

 

AfD-Fraktion:                          

 

 

 

Kuratorium Dr.-Hedwig-Meyn-Preis

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2002 eine Rahmenrichtlinie zur Vergabe des Hedwig-Meyn-Preises beschlossen. Die Entscheidung der Preisvergabe soll durch ein Kuratorium erfolgen, das sich aus folgenden stimmberechtigten Personen bzw. Funktionsträgern zusammensetzt:

- Kulturdezernent/in

- Vorsitzende/r des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften

- je ein/e Vertreter/in der übrigen Fraktionen im Rat

- Leiter/in des Literaturbüro

- Vorsitzende/r des Kunstvereins Lüneburg

- Leiter/in des Museums Lüneburg

- Vertretung der Sparkassenstiftung Lüneburg

 

Die Fraktionen und die Gruppe des Rates sind berechtigt, je eine Ratsfrau oder einen Ratsherrn ihrer Fraktion/ Gruppe in das Kuratorium zu entsenden. Die Fraktion/ Gruppe, die den Vorsitz des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften für sich beansprucht hat, kann kein weiteres Mitglied benennen.

 

Es werden benannt für die

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:                          

 

SPD-Fraktion:                          

 

CDU-Fraktion:                          

 

Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:                          

 

FDP-Fraktion:                          

 

AfD-Fraktion:                          

 

 

Sonstige Gremien:

 

Die im Rahmen der städtischen Förderrichtlinien gebildeten Jurys, Auswahlkommissionen oder ähnliche Gremien, in denen Sitze für politische Vertreter/-innen an besondere Funktionen (z. B. den Vorsitz in einem Fachausschuss) gekoppelt sind, werden im Zuge der Neubesetzung dieser Funktionen automatisch nachbesetzt.

 

 

 

Stiftungsrat der Museumsstiftung Lüneburg

 

Nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Museumsstiftung Lüneburg gehören dem Stiftungsrat fünf vom Rat der Hansestadt Lüneburg gewählte Mitglieder an, die geeignet und interessiert sind, die Belange der Stiftung fachlich zu unterstützen und zu fördern. Zwei dieser Mitglieder sollen externe Museumsfachleute sein. Darüber hinaus gehören dem Gremium die Oberbürgermeisterin und der Landrat bzw. von ihnen benannte Vertretungen sowie je eine Vertretung des Museumsvereins für das Fürstentum Lüneburg, des Förderkreises Industriedenkmal Saline, des naturwissenschaftlichen Vereins Lüneburg und der Leuphana Universität Lüneburg an. Für die Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg ist Herr Wilken von Bothmer beratendes Mitglied des Gremiums.

 

Vorschlagsberechtigt für die Sitze im Stiftungsrat sind für je einen Sitz die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD- Fraktion und die CDU-Fraktion.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode folgende Mitglieder und Stellvertreter/ -innen in den Beirat der Museumsstiftung Lüneburg:

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

_____________________   ____________________

 

SPD-Fraktion

 

_____________________   ____________________

 

CDU-Fraktion

 

_____________________   ____________________

 

Die in der vergangenen Wahlperiode benannten externen Museumsfachleute haben ihr Interesse bekundet, auch künftig dem Stiftungsrat anzugehören. Interfraktionell wurde sich verständigt, diesem Wunsch zu entsprechen.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg entsendet für die Dauer der Wahlperiode folgende externe Museumsfachleute: Herrn Prof. Dr. Schwarck und Herrn Dr. Thomas Overdick.

 

 

 

Vorstand der Lüneburger Bürgerstiftung

 

Gemäß § 6 der Satzung der Lüneburger Bürgerstiftung besteht der Stiftungsvorstand neben der Oberbürgermeisterin aus jeweils einer Ratsfrau/ einem Ratsherrn einer jeden Fraktion/ Gruppe des Rates der Hansestadt Lüneburg.

 

Es werden benannt für die

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:                          

 

SPD-Fraktion:                          

 

CDU-Fraktion:                          

 

Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:                          

 

FDP-Fraktion:                          

 

AfD-Fraktion:                          

 

Weiterhin beruft der Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß § 6 der Satzung zwei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich im Sinne des Stiftungszwecks um die Belange des Lüneburger Gemeinwesens verdient gemacht haben und in der Öffentlichkeit als glaubwürdige Repräsentanten des Stiftungsgedankens auftreten können.

 

Bislang waren Frau Frost und Frau Siedenburg als Mitglied in den Stiftungsvorstand berufen worden. Beide Damen haben mitgeteilt, dass Sie dem Stiftungsvorstand gerne noch für eine Übergangszeit angehören wollen, das Amt aber im Laufe der Wahlperiode in jüngere Hände abgeben möchten.

Interfraktionell wurde sich verständigt, die bisher berufenen Persönlichkeiten zu bestätigen.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft folgende Persönlichkeiten in den Stiftungsvorstand der Lüneburger Bürgerstiftung:

 

1. Frau Elke Frost

 

2. Frau Hella Siedenburg

 

 

 

Stiftungsräte der Sparkassenstiftungen

 

Gemäß § 11 der Satzung der Sparkassenstiftung Lüneburg gehören den Stiftungsräten „Kunst und Kultur“, „Jugend, Sport, Bildung und Soziales“ und „Nachhaltigkeit“ für die Dauer der Wahlperiode jeweils 3 vom Rat entsandte Mitglieder an. § 71 NKomVG ist anzuwenden.

 

Die Sitze werden auf die im Rat vertretenen Fraktionen wie folgt verteilt:

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz

SPD-Fraktion 1 Sitz

CDU-Fraktion 1 Sitz.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft folgende Ratsfrauen/ Ratsherren für die Dauer der Wahlperiode in

 

a) den Stiftungsrat „Kunst und Kultur“:

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

                              

 

SPD-Fraktion

 

                              

 

CDU-Fraktion

 

                              

 

 

b) den Stiftungsrat „Jugend, Sport, Bildung und Soziales“:

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

                              

 

SPD-Fraktion

 

                              

 

CDU-Fraktion

 

                              

 

c) den Stiftungsrat „Nachhaltigkeit“:

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

                              

 

SPD-Fraktion

 

                              

 

CDU-Fraktion

 

                              

 

 

 

Patronatsvertreter/ -innen

 

Die Hansestadt Lüneburg hat je ein Patronat für die Kirchengemeinden St. Nicolai und St. Johannis. Damit verbunden ist das Recht, eine vom Rat zu benennende Vertretung in den jeweiligen Kirchenvorstand zu entsenden. Die Patronate bestehen bereits seit mehreren Jahrhunderten, so dass es keine konkreten Vorschriften zu Vorschlagsrechten oder Qualifikationen/Anforderungen gibt. In der Vergangenheit wurden einmal entsandte Vertretungen im Amt bestätigt, sofern sie die Aufgabe weiterhin ausüben wollten. Bei einem Wechsel der Patronatsvertretung wurden abwechselnd die beiden Fraktionen mit den meisten Stimmen im Rat um einen Vorschlag gebeten.

 

Zu den Patronatsvertreter/ -innen für die Kirchengemeinden St. Nikolai und St. Johannis werden folgende Personen für die Dauer der Wahlperiode bestellt:

 

Patronat, St. Nikolai:    Frau Dr. Angela Schürmann

 

Patronat, St. Johannis: Herr Florian Rollert

 

Interfraktionell wurde sich verständigt, die bisher berufenen Persönlichkeiten zu bestätigen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 86,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt das Berufungsverfahren sowie die Berufung von Vertreterinnen und Vertretern in die vorgenannten Gremien.