Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die übergangsweise Fortgeltung der Geschäftsordnung der Wahlperiode 2016 bis 2021 unter Berücksichtigung der sich aus Anlage 2 Nr. 1 ergebenden Änderung.
25.11.2021 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die übergangsweise Fortgeltung der Geschäftsordnung der Wahlperiode 2016 bis 2021 unter Berücksichtigung der sich aus Anlage 2 Nr. 1 ergebenden Änderung.