Beschluss:
Der Rat der Stadt Lüneburg
beschließt die Veränderungslisten der Fraktionen in folgenden
Stimmenverhältnissen:
Antrag
der Gruppe SPD/FDP:
Punkt
1 wird einstimmig bei einer Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
vertagt.
Die
übrigen Punkte werden einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis
90/ Die Grünen beschlossen.
Antrag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
Punkt
2. und 3. werden einstimmig beschlossen. Über die übrigen Punkte wird nicht
abgestimmt.
Aktualisierter
Antrag der CDU-Fraktion:
Punkte 1. – 11. und 14. – 16. werden einstimmig bei
Stimmenthaltung von 2 Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beschlossen.
Punkt 12. wird mehrheitlich
abgelehnt mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.
Punkt 13. wird mehrheitlich
abgelehnt mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig mit den
Stimmen der Gruppe SPD / FDP, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen bei Stimmenthaltung von 2 Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen den Erlass der nachfolgenden Haushaltssatzung der Stadt Lüneburg für das
Haushaltsjahr 2004 sowie die Festsetzung des Investitionsprogrammes der Stadt
Lüneburg für die Haushaltsjahre 2003 - 2007 zuzüglich des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
2004 gemäß den der Beschlussvorlage beigefügten Unterlagen unter
Berücksichtigung der beschlossenen Veränderungslisten der Fraktionen.
(Die beschlossenen Veränderungsvorschläge der
Fraktionen sind bereits in die nachfolgende Haushaltssatzung eingearbeitet
worden.)
H A U S H A L T S S A T Z U N
G
der Stadt Lüneburg
für das Haushaltsjahr 2004
Auf Grund des § 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der
Stadt Lüneburg in seiner Sitzung am 09. Dezember 2003 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan der Stadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2004 wird
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 161.450.000
Euro
in der Ausgabe auf 210.050.000 Euro
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 36.750.000
Euro
in
der Ausgabe auf 36.750.000 Euro
festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan des städtischen Klinikumes Lüneburg für
das Haushaltsjahr 2004 wird
im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 76.434.138
Euro
Aufwendungen in Höhe von 78.122.661 Euro
im Finanzplan mit Einnahmen in Höhe von 19.810.362
Euro
Ausgaben in Höhe von 19.810.362 Euro
festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan des
Anna-Vogeley-Seniorenzentrums für das Haushaltsjahr 2004 wird
im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 5.257.000
Euro
Aufwendungen in Höhe von 5.255.000 Euro
im Finanzplan mit Einnahmen in Höhe von 1.445.000
Euro
Ausgaben in Höhe von 1.445.000 Euro
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur
Finanzierung von Investi-tionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich
ist, wird auf 12.761.500 Euro festgesetzt.
Im
Finanzplan des städtischen Klinikums Lüneburg werden Kredite nicht
veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen im
Finanzplan des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums wird auf 1.210.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 8.600.000 Euro festgesetzt. Im Finanzplan
des Klinikums Lüneburg und des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums werden Verpflichtungs-ermächtigungen
nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem
Kassenkredite im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 105.000.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem
Kassenkredite im Haushaltsjahr 2004 für die Sonderkasse des städtischen
Klinikums Lüneburg zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem
Kassenkredite im Haushaltsjahr 2004 für die Sonderkasse des
Anna-Vogeley-Seniorenzentrums zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 750.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H.
b) für
die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v.
H.
2. Gewerbesteuer 360 v. H.
§ 6
Über- und
außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gelten im Sinne
der §§ 89 (1) und 91 (5) NGO für
die Befugnis des Oberbürgermeisters als unerheblich, wenn sie den Betrag von
25.000 Euro nicht überschreiten.
Lüneburg, den 09. Dezember 2003
Mädge
Oberbürgermeister
(II, 2)