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Vorlage - VO/0781/03  

 
 
Betreff: Abwasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2005
- Änderung der Abgabensatzung für Abwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Becker
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
19.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
09.12.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.    Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2005

 

     Die Betriebsabrechnung 2002 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unter­deckung von 381,9 T €  aus. Der Ergebnisvortrag aus 2000 sowie die Ergebnisverzinsung führen zu einem negativen Gesamtergebnis von rd. 1.097,4 T €.

 

Der von der vorjährigen Gebührenbedarfsberechnung erfasste Kalkulationszeitraum betraf die Jahre 2003 und 2004. Ein Abgleich mit der aktuellen Entwicklung führt jedoch zu dem Ergebnis, dass bereits in 2004 eine erneute Gebührenanpassung erforderlich ist. Der wesentliche Grund für diese Notwendigkeit liegt überwiegend im Bereich der Gebühreneinnahme. Während in 2002 (dem letzten Jahr vor der Gebührenerhöhung) die Einnahme um rd. 841 T € hinter der Erwartung gemäß Gebührenbedarfsberechnung zurückblieb, zeichnet sich für die Folgejahre trotz der Gebührenanpassung von 2003 weiterhin ein jährlicher Fehlbetrag von rd. 560 T € ab. Die zu erwartende Ergebnisentwicklung führt zu der Empfehlung, ab 2004 die Gebühr erneut anzuheben. Eine Erhöhung von 1,46 € um 0,14 € (= 9,6 %) auf 1,60 € / m³ Abwasser ist erforderlich, um den nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) herzustellenden Ausgleich der Defizite im Kalkulationszeitraum zu erzielen. Die hieraus resultierende jährliche Mehreinnahme, die ab 2005 voll zur Auswirkung kommt, beträgt rd. 700 T €. Wegen der versetzten Abrechnungszeiträume reduziert sich die Auswirkung im ersten Jahr (2004) auf rd. 518 T € . Die Gebührenanpassung ist in der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) enthalten, aus der sich folgende Vorausschau ergibt:

 

 

                                     Beträge in €                

 

     Jahr   2004           2005

     Einnahmen 11.008.600 11.286.200

     Ausgaben 10.809.214 10.308.797

     Jahresbezogenes Ergebnis      199.386      977.403

     Vortrag aus Vorvorjahr - 1.097.358  - 26.326

     Ergebnisverzinsung    - 108.271         46.172

     Gesamtergebnis      - 1.006.243   997.249

 

 

     Weitere Erläuterungen

     Personalaufwand

     Das gesamte Personal besteht aus städtischen Bediensteten, deren Bezüge im städtischen Haushalt nachgewiesen sind. 3 Abrechnungsbereiche sind zu unterscheiden:

1.      Personal des Klärwerks inkl. Geschäftsleitung u. Verwaltung der AGL

2.      Kanalkolonne

3.      Bedienstete des Bereiches 31 (Umweltschutz), die auf Grund ihrer Funktion ganz oder teilweise dem Bereich Abwasserbeseitigung zuzurechnen sind

Die Gruppen 1 u. 2 werden auf Grund eines Personalgestellungsvertrages der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) überlassen. Die Personalkosten der 3 Gruppen werden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung verursachungsgerecht zugeordnet. Im Prognosezeitraum wirkt sich u. a. kostenbegünstigend aus, dass die Kanalkolonne um 2 Mitarbeiter reduziert wurde.

 

Untersuchungskosten getrennte Gebühr für Schmutz- u. Regenwasser

Der in 2004 einmalig anfallende Betrag von 350 T € dient der Erhebung der Flächendaten für das vom Gesetzgeber geforderte neue Gebührensystem. Nachdem nunmehr ent­sprechende Kostenvoranschläge und Beschlüsse existieren, musste diese Position in die Kalkulation einbezogen werden. Sie werden auf einen Kalkulationszeitraum von 3 Jahren verteilt.

 

Entgelte an die AGL

Basis für das Abrechnungsjahr ist die Schlussrechnung, welche die AGL der Stadt Lüneburg in Rechnung stellt. Für die beiden folgenden Jahre wird der Wirtschaftsplan der AGL herangezogen. Dieser sieht ab 2003 einen erhöhtes jährliches Volumen für Kanalsanierungen vor. In den folgenden Jahren sind keine weiteren Steigerungen vorgesehen.

 

 

2.    Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung

 

Die zu beschließende Änderungssatzung (Anlage 3) ist beigefügt. Sie enthält in § 12 Abs. 1 die empfohlene neue Gebühr von 1,60  € / m³ Abwasser.

 

Erläuterungen

In Lüneburg wird noch ausschließlich der Frischwassermaßstab bei der Ermittlung der Abwassergebühr zu Grunde gelegt. Nach Abschluss der notwendigen Vorbereitungen soll dann die getrennte Gebühr eingeführt werden. Die gesamten Abwasserbeseitigungskosten werden sich durch die neue Aufteilung zwar nicht grundsätzlich ändern, wobei aber neben den Einführungskosten Pflegeaufwand anfallen wird.

 

Nach dem statistischen Bundesamt hat sich in den Jahren seit 1992 der Frischwasserverbrauch pro Kopf in Deutschland um ca. 15 % reduziert. Neben diesem erfreulichen Umweltaspekt gibt es weitere Punkte, die bei der Beurteilung der Kalkulation in die allgemeinen Überlegungen zur Abwassergebühr einfließen sollten:

 

-  Weil die Fixkosten für Kläranlage und Kanalnetz grundsätzlich relativ konstant bleiben bzw. durch Investitionen in der jüngsten Vergangenheit auch teilweise angestiegen sind, verteilen sich die Kosten auf eine geringere Abwassermenge.

-   Berücksichtigt man, dass die Gebühren im Jahr 1993 auf 1,41 € und 2003 auf 1,46 € pro m³ Abwasser angepasst wurden, bedeutet dieses eine ca. 13,5 %ige Gebührenerhöhung seit 1993. Dies entspricht einer jahresdurchschnittlichen Steigerung von 1,2 %. Die Folge ist, dass ein Lüneburger Haushalt statistisch gesehen im Jahr 2004 auf Grund der reduzierten Abwassermenge genauso viel Geld für die Reinigung seines Abwassers ausgeben wird, wie zum Zeitpunkt der vorletzten Gebührenanpassung.

-   Lüneburg steht in Deutschland, in Niedersachsen und im näheren Einzugsgebiet betrachtet an der unteren Skala der realen Abwassergebühren. Eine Übersicht (Anlage 4) macht dieses deutlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 = Betriebsabrechnung

Anlage 2 = Gebührenbedarfsberechnung

Anlage 3 = Änderungssatzung

Anlage 4 = Übersicht Abwassergebührenvergleich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage1Betriebsabrechnung(2) (92 KB)      
Anlage 3 2 Anlage2Gebührenbedarfsberechnung(1) (47 KB)      
Anlage 1 3 Anlage 3Satzungsänderung(1) (20 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Anlage 4 4 Anlage4Abwassergebührenvergleich(2) (48 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2002 für die Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2004 bis 2005 sowie der 10. Änderungssatzung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.