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Vorlage - VO/0820/03  

 
 
Betreff: Erlass einer Satzung für das Parkhaus Lünepark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:Alter Bereich 64 - Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
19.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
09.12.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im November des vergangenen Jahres hatte die Rechnungsprüfung empfohlen, die Gebührenerhebung öffentlich-rechtlich vorzunehmen, da das Parkhaus gewidmet ist. Daraufhin wurde durch die Verwaltung die fachlichen Stellungnahmen sowie Beurteilungen eingeholt. Im Ergebnis wurde der Standpunkt der Rechnungsprüfung bestätigt. Eine Einziehung wurde ausdrücklich verneint, da die Funktion der Fläche für den öffentlichen Verkehr keine Änderung eintreten soll (OVG Lüneburg 12.09.1963 - DVBl. 64, 153).

 

Dieser Sachverhalt ist durch den Erlaß einer entsprechenden Satzung problemlos regelbar. Eine Gebührenerhebung auf der Grundlage einer Satzung ist bei den Verhandlungen zum Parkraumbewirtschaftungskonzept berücksichtigt.

 

Nachteilige Wirkungen  vor z.B. steuerrechtlichen Gesichtspunkten sind nicht gegeben. Für die Nutzer des Parkhauses wird es unerheblich sein, auf welchem Rechtsgebiet ein Entgelt erhoben wird. Lediglich im Falle der Beitreibung  bzw. bei der Beschreitung des Rechtsweges gäbe es Unterschiede.

 

Es sollte daher wie beschrieben verfahren werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung Lünepark – Entwurf 5.1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Notwendige zu veranlassen. Die der Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.