Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In den
Beratungen zur Haushaltskonsolidierung 2004 ist die Erhöhung der
Hundesteuersätze ab 01.01.2004 berücksichtigt worden. Die Anhebung des
vorgeschlagenen neuen Steuersatzes für einen ersten Hund auf 84,00 €/Jahr macht
rd. 17% aus; der Steuersatz für einen zweiten Hund wird (wie bisher) um die
Hälfte höher sein als der Steuersatz für den ersten Hund; sinngemäß gleiches
gilt für jeden weiteren Hund eines Hundeshalters. Als Folge
aus der Beratung zur Haushaltskonsolidierung 2004 sind die zu ändernden
Hebesätze jetzt durch eine 3. Änderung der Hundesteuersatzung formal zu
beschließen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 30,00 aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Dritte Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Hundesteuer vom 25.11.1976 ENTWURF
Aufgrund der §§ 6, 40 und 83 der Niedersächsischen
Gemeindeordnung (NGO) i.d.F. vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S 382), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 27.01.2003 (Nds. GVBl. S. 36) und des § 3 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i.d.F. vom 11.02.1992 (Nds.
GVBl. S 29), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2001 (Nds. GVBl. S. 701),
hat der Rat der Stadt Lüneburg am 09.12.2003 folgende dritte Änderung der
Hundesteuersatzung beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung der
Hundesteuer vom 25.11.1976 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom
17.07.1997 wird wie folgt geändert: § 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung (1) Die Steuer beträgt jährlich
Artikel II Die dritte Änderung der
Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Lüneburg, den S T A D T L Ü N E B U R G Der Oberbürgermeister Mädge |
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