Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: 1.
Betriebsabrechnung
2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2005 Die Betriebsabrechnung 2002 (Anlage 1)
weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 77,2 T € aus.
Der positive Ergebnisvortrag aus dem Jahr 2000 sowie die Ergebnisverzinsung
reduzieren das negative Gesamtergebnis auf rd. 4,8 T €. Die derzeit geltenden
Gebühren traten 1997 in Kraft und wurden im Rahmen der EURO – Umstellung -
abgerundet - beibehalten. Hinzu kam lediglich die neue Bestattungsform „Urnenreihengrab
mit Namensnennung“ (2002). Mit diesen Gebühren sind die Kosten der Flächen für
die Hauptfunktion als Friedhof zu finanzieren. Daneben ist aber auch davon auszugehen,
dass die Friedhofsflächen zu einem geringen Teil eine Nebenfunktion als
öffentliche Grünanlage haben. Die dieser Funktion zuzurechnenden Kosten sind
nicht gebührenfähig und daher aus allgemeinen Deckungsmitteln zu tragen. Es
kann davon ausgegangen werden, dass ein Anteil von 20% diese Nebenfunktion
ausreichend berücksichtigt. Bisher wurde von einem Anteil von 24% ausgegangen.
Insofern konnte auch zum Haushalt 2004 der Konsolidierungsvorschlag 83-01-2004
unterbreitet werden. Durch die oben
beschriebene Reduzierung des Öffentlichkeitsanteils sowie den negativen
Ergebnisvortrag des Jahres 2003 ist die Ergebnisprognose der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung
bestimmt. Zum Ausgleich der nunmehr nachhaltig zu erwartenden negativen
Gesamtergebnisse wird eine Gebührenanpassung ab 2004 vorgeschlagen, um die
Defizite ausgleichen. In der Summe beträgt die erforderliche Gebührensteigerung
ca. 25,8%. Sie ist in der vorgelegten 2jährigen Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 2) enthalten, aus der sich folgende Vorausschau ergibt: Beträge in € Jahr 2004 2005 Einnahmen 1.584.300 1.584.300 Ausgaben 1.515.915 1.539.940 Jahresbezogenes
Ergebnis 68.385 44.360 Vortrag aus Vorvorjahr - 4.844 -
100.758 Ergebnisverzinsung 2.898 - 8.110 Gesamtergebnis 66.439 - 64.508 2.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung Während
in der Gebührenbedarfsberechnung eine summarische Betrachtung des gesamten
Gebührenvolumens erfolgt, muss die Anpassung der einzelnen Positionen des
Gebührenverzeichnisses stärker differenziert werden. Dabei
ist die Entwicklung im gesamten Bestattungsverhalten genau zu beobachten, um zu
einem bürgernahen Grabangebot und zu einer korrekten Gebührenermittlung zu
gelangen. Besonders stark hat sich in den letzten Jahren die Beisetzungsform
des Rasenreihengrabes entwickelt. Die
neu angebotene Bestattungsart, in einem Urnenreihengrab mit Namensnennung beigesetzt
zu werden, wird ebenfalls häufig gewählt, so dass vielen Bürgern die Sorge der
Grabpflege ( Was wird nach meinem Tod? Wer pflegt das Grab?) abgenommen wird. Wird
der synoptische Gebührenvergleich (Anlage 3) und der vorgelegte Städtevergleich
(Anlage 4) genauer betrachtet, kann festgestellt werden, dass selbst nach
der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung die neuen Gebühren immer noch einem
Vergleich standhalten und teilweise weiterhin deutlich unter den Sätzen der Vergleichsstädte
liegen. Dies ist nur dadurch möglich, dass die Friedhofsverwaltung und ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig nach Einsparmöglichkeiten suchen,
sowie vorhandene Einsparpotentiale konsequent ausnutzen. Die
aus der Gebührenanpassung resultierende 17. Änderungssatzung ist beigefügt
(Anlage 5). 3. Änderung der
privatrechtlichen Entgelte für andere Leistungen der Friedhofsver-waltung Gemäß
§ 26 Abs. 3 der Friedhofssatzung übernimmt die Stadt nach einer Beisetzung auf
dem Waldfriedhof das Abräumen der Kränze, das Abfahren des Grabhügels und das
Aufbringen von Mutterboden. Auf Wunsch wird auch die Grabanlage hergerichtet.
Für diese Leistungen wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Der
bei der letzten Entgeltanpassung zum 1.1.1992 gültige Stundensatz musste an das
heutige Lohnniveau angepasst werden,
ebenso wurde die Entgeltkalkulation für die einzelnen Leistungen aktualisiert.
Eine vergleichende Gegenüberstellung stellt die Veränderung der Entgelte dar
(Anlage 6). Durch
die neue Bestattungsform des Urnenreihengrabes mit Namensnennung bedingt wurde
unter Position 2.7 eine entsprechendes Entgelt für die gärtnerischen
Vorarbeiten ergänzt. Seine Höhe ist identisch mit der Position 2.6 (Anonymes
Urnengrab). Das
Verzeichnis der neuen Entgelte ist beigefügt (Anlage 7). Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00 a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Anlage 1
= Betriebsabrechnung 2002 (3 S.) Anlage 2
= Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2005 Anlage 3
= Synoptischer Gebührenvergleich Anlage 4
= Städtevergleich Anlage 5
= 17. Änderungssatzung (2 S.) Anlage 6
= Veränderung der Entgelte Anlage 7
= Entgelte ab 2004 Anlage 8
= Beisetzung Gebührenvergleich
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2002 für die
Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2004
bis 2005 sowie der 17. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung wird
zugestimmt. Der Änderung der privatrechtlichen Entgelte für andere
Leistungen der Friedhofsverwaltung wird zugestimmt. |
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