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Vorlage - VO/0792/03  

 
 
Betreff: Friedhöfe
- Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2005
- Änderung der Friedhofsgebührensatzung
- Änderungen der privatrechtlichen Entgelte für andere Leistungen der
Friedhofsverwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Becker
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
19.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
09.12.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

1.    Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2005

 

 

     Die Betriebsabrechnung 2002 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 77,2 T € aus. Der positive Ergebnisvortrag aus dem Jahr 2000 sowie die Ergebnisverzinsung reduzieren das negative Gesamtergebnis auf rd. 4,8 T €.

 

     Die derzeit geltenden Gebühren traten 1997 in Kraft und wurden im Rahmen der EURO – Umstellung - abgerundet - beibehalten. Hinzu kam lediglich die neue Bestattungsform „Urnenreihengrab mit Namensnennung“ (2002). Mit diesen Gebühren sind die Kosten der Flächen für die Hauptfunktion als Friedhof zu finanzieren. Daneben ist aber auch davon auszugehen, dass die Friedhofsflächen zu einem geringen Teil eine Nebenfunktion als öffentliche Grünanlage haben. Die dieser Funktion zuzurechnenden Kosten sind nicht gebührenfähig und daher aus allgemeinen Deckungsmitteln zu tragen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Anteil von 20% diese Nebenfunktion ausreichend berücksichtigt.

 

     Bisher  wurde von einem Anteil von 24% ausgegangen. Insofern konnte auch zum Haushalt 2004 der Konsolidierungsvorschlag 83-01-2004 unterbreitet werden.

    

     Durch die oben beschriebene Reduzierung des Öffentlichkeitsanteils sowie den negativen Ergebnisvortrag des Jahres 2003 ist die Ergebnisprognose der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung bestimmt. Zum Ausgleich der nunmehr nachhaltig zu erwartenden negativen Gesamtergebnisse wird eine Gebührenanpassung ab 2004 vorgeschlagen, um die Defizite ausgleichen. In der Summe beträgt die erforderliche Gebührensteigerung ca. 25,8%. Sie ist in der vorgelegten 2jährigen Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) enthalten, aus der sich folgende Vorausschau ergibt:

 

                  Beträge in €                

     Jahr   2004           2005

     Einnahmen   1.584.300   1.584.300

     Ausgaben   1.515.915   1.539.940

     Jahresbezogenes Ergebnis        68.385        44.360

     Vortrag aus Vorvorjahr - 4.844         - 100.758

     Ergebnisverzinsung     2.898         - 8.110

     Gesamtergebnis        66.439     - 64.508

 

    

2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung

 

Während in der Gebührenbedarfsberechnung eine summarische Betrachtung des gesamten Gebührenvolumens erfolgt, muss die Anpassung der einzelnen Positionen des Gebührenverzeichnisses stärker differenziert werden.

 

Dabei ist die Entwicklung im gesamten Bestattungsverhalten genau zu beobachten, um zu einem bürgernahen Grabangebot und zu einer korrekten Gebührenermittlung zu gelangen. Besonders stark hat sich in den letzten Jahren die Beisetzungsform des Rasenreihengrabes entwickelt.

 

Die neu angebotene Bestattungsart, in einem Urnenreihengrab mit Namensnennung beigesetzt zu werden, wird ebenfalls häufig gewählt, so dass vielen Bürgern die Sorge der Grabpflege ( Was wird nach meinem Tod? Wer pflegt das Grab?) abgenommen wird.

 

Wird der synoptische Gebührenvergleich (Anlage 3) und der vorgelegte Städtevergleich (Anlage 4) genauer betrachtet, kann festgestellt werden, dass selbst nach der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung die neuen Gebühren immer noch einem Vergleich standhalten und teilweise weiterhin deutlich unter den Sätzen der Vergleichsstädte liegen. Dies ist nur dadurch möglich, dass die Friedhofsverwaltung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig nach Einsparmöglichkeiten suchen, sowie vorhandene Einsparpotentiale konsequent ausnutzen.

 

Die aus der Gebührenanpassung resultierende 17. Änderungssatzung ist beigefügt (Anlage 5).

 

3.  Änderung der privatrechtlichen Entgelte für andere Leistungen der Friedhofsver-waltung

 

Gemäß § 26 Abs. 3 der Friedhofssatzung übernimmt die Stadt nach einer Beisetzung auf dem Waldfriedhof das Abräumen der Kränze, das Abfahren des Grabhügels und das Aufbringen von Mutterboden. Auf Wunsch wird auch die Grabanlage hergerichtet. Für diese Leistungen wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.

 

Der bei der letzten Entgeltanpassung zum 1.1.1992 gültige Stundensatz musste an das heutige Lohnniveau angepasst  werden, ebenso wurde die Entgeltkalkulation für die einzelnen Leistungen aktualisiert. Eine vergleichende Gegenüberstellung stellt die Veränderung der Entgelte dar (Anlage 6).

 

Durch die neue Bestattungsform des Urnenreihengrabes mit Namensnennung bedingt wurde unter Position 2.7 eine entsprechendes Entgelt für die gärtnerischen Vorarbeiten ergänzt. Seine Höhe ist identisch mit der Position 2.6 (Anonymes Urnengrab).

 

Das Verzeichnis der neuen Entgelte ist beigefügt (Anlage 7).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 = Betriebsabrechnung 2002 (3 S.)

Anlage 2 = Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2005

Anlage 3 = Synoptischer Gebührenvergleich

Anlage 4 = Städtevergleich

Anlage 5 = 17. Änderungssatzung (2 S.)

Anlage 6 = Veränderung der Entgelte

Anlage 7 = Entgelte ab 2004

Anlage 8 = Beisetzung Gebührenvergleich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1 (153 KB)      
Anlage 4 2 Anlage 2 (41 KB)      
Anlage 7 3 Anlage 3 (57 KB)      
Anlage 5 4 Anlage 4 (53 KB)      
Anlage 1 5 Anlage 5 (29 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 (52 KB)      
Anlage 2 7 Anlage 7 (21 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Betriebsabrechnung 2002 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2004 bis 2005 sowie der 17. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung wird zugestimmt. Der Änderung der privatrechtlichen Entgelte für andere Leistungen der Friedhofsverwaltung wird zugestimmt.