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Beratungsinhalt: Ratsherr
NOWAK wendet sich
gegen eine weitere finanzielle Belastung von Familien durch eine Erhöhung der
Benutzungsentgelte. Kindertagesstätten seien ein Teil des Bildungssystems, die
den Auftrag hätten, altersentsprechende Angebote vorzuhalten. Durch die
Erhöhung der Gruppenstärke liege der Einsparbetrag für die Stadt bereits um
120.000 € höher, als der ursprünglich von der Arbeitsgruppe Kindertagesstätten
erarbeitete Einsparbetrag. Bei einem Mehreinsparbetrag in dieser Größenordnung
sei eine Erhöhung der Benutzungsentgelte seiner Meinung nach nicht angebracht. Oberbürgermeister
MÄDGE stellt klar,
die Elternbeiträge deckten nur 18,3 % der Gesamtkosten ab. Die angesprochenen
Einsparungen setzten sich anders zusammen, als dargestellt und zwar 100.000 €
aus Strukturmaßnahmen in den Kindertagesstätten über Arbeitszeitmodelle und
120.000 € daraus, dass auf Grund der neuen schulischen Maßnahmen wie z.B.
Ganztagsschulen und volle Halbtagsschulen bei den Horten Stellen reduziert
werden können. Dadurch werde keineswegs an der Qualität der pädagogischen
Betreuung und Erziehung der Kinder gespart, sondern Effekte der Schulreform
mitgenommen. Im Übrigen würden die Eltern im Landkreis im Schnitt bis zu 40% an
den Kita-Kosten beteiligt. Ratsherr
HAGELS verweist auf
einen gemeinsamen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2002, in dem die jährliche
Beitragsanpassung um 2% beschlossen worden sei. Dem Beschluss liege ein
Kompromiss mit den Eltern in Sachen Kita-Gruppengröße und Konsolidierung zu
Grunde. Er appelliert an die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, den vom Rat
damals gefassten Beschluss auch jetzt mitzutragen. Beigeordneter
ALTHUSMANN macht
deutlich, auch die CDU-Fraktion habe den Einsparungsvorschlägen zur
Konsolidierung zunächst skeptisch gegenüber gestanden und eine
Standardverschlechterung in den Kindertagesstätten befürchtet. Die Verwaltung
habe seine Fraktion jedoch überzeugen können, dass die Einsparungen lediglich
durch organisatorische Veränderungen in den Kindertagesstätten erreicht würden,
die zusätzlich zu einer Erhöhung der Flexibilität bei der Betreuung und einer
zielgerichteteren Förderung der Kinder führen werde. Im Zusammenhang mit den
zusätzlichen Schul- und Sprachförderprogrammen des Landes seien die veränderten
Betreuungszeiten und eine maßvolle Erhöhung der Benutzungsentgelte
gerechtfertigt. Die Elternvertreter in den zuständigen Gremien hätten die
geplante Erhöhung im Übrigen mitgetragen. Ratsherr
SOLDAN meint, die
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vermische hier zwei völlig unterschiedliche
Vorgänge. Einerseits die im diesjährigen Haushaltskonsolidierungskonzept
vorgelegten Einsparungen für die nächsten Jahre bei den Personalkosten und
andererseits eine bereits im letzten Jahr beschlossene moderate Anhebung der
Gruppenstärken auf 23 Kinder gekoppelt mit einer jährlichen Anhebung der
Beiträge. Beide Vorgänge seien jedoch mit den Elternvertretern abgesprochen und
von ihnen gebilligt worden. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei 2 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss: 1.
Die
Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Lüneburg für die Kindertagesstätten in
der zuletzt gültigen Änderungsfassung vom 25.06.1998 wird ab 01.01.2004 im
Wortlaut des § 6 Satz 2 und 5 entsprechend wie folgt geändert: ·
§ 6,
Satz 2 erhält die Fassung: "Beitragspflichtiges Einkommen im Sinne
dieser Vorschrift ist die Summe aller Einnahmen der Sorgeberechtigten." ·
In §
6, Satz 5 werden die Worte "Einkünfte
der Sorgeberechtigten ( § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).." durch die
Worte "Summe aller Einnahmen der Sorgeberechtigten...." ersetzt. 2.
Die
Entgeltsätze des § 5 sowie die Freibeträge des § 6 und die Ermäßigungssätze
nach § 9 Abs. 2 werden ab 01.01.2004 wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage
dargestellt verändert. 3.
Die
Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2004 wie in der Anlage 1
zur Beschlussvorlage dargestellt verändert. 4.
Die
Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2005 wie in der Anlage 1
zur Beschlussvorlage dargestellt verändert. 5.
Die
Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2006 wie in der Anlage 1
zur Beschlussvorlage dargestellt verändert. (56) |
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