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Auszug - Anpassung der Benutzungsentgelte für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.12.2003    
Zeit: 17:10 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0766/03 Anpassung der Benutzungsentgelte für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:alter Bereich 53 - Kitas und sonst. Einr. der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr NOWAK wendet sich gegen eine weitere finanzielle Belastung von Familien durch eine Erhöhung der Benutzungsentgelte. Kindertagesstätten seien ein Teil des Bildungssystems, die den Auftrag hätten, altersentsprechende Angebote vorzuhalten. Durch die Erhöhung der Gruppenstärke liege der Einsparbetrag für die Stadt bereits um 120.000 € höher, als der ursprünglich von der Arbeitsgruppe Kindertagesstätten erarbeitete Einsparbetrag. Bei einem Mehreinsparbetrag in dieser Größenordnung sei eine Erhöhung der Benutzungsentgelte seiner Meinung nach nicht angebracht.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt klar, die Elternbeiträge deckten nur 18,3 % der Gesamtkosten ab. Die angesprochenen Einsparungen setzten sich anders zusammen, als dargestellt und zwar 100.000 € aus Strukturmaßnahmen in den Kindertagesstätten über Arbeitszeitmodelle und 120.000 € daraus, dass auf Grund der neuen schulischen Maßnahmen wie z.B. Ganztagsschulen und volle Halbtagsschulen bei den Horten Stellen reduziert werden können. Dadurch werde keineswegs an der Qualität der pädagogischen Betreuung und Erziehung der Kinder gespart, sondern Effekte der Schulreform mitgenommen. Im Übrigen würden die Eltern im Landkreis im Schnitt bis zu 40% an den Kita-Kosten beteiligt.

 

Ratsherr HAGELS verweist auf einen gemeinsamen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2002, in dem die jährliche Beitragsanpassung um 2% beschlossen worden sei. Dem Beschluss liege ein Kompromiss mit den Eltern in Sachen Kita-Gruppengröße und Konsolidierung zu Grunde. Er appelliert an die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, den vom Rat damals gefassten Beschluss auch jetzt mitzutragen.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN macht deutlich, auch die CDU-Fraktion habe den Einsparungsvorschlägen zur Konsolidierung zunächst skeptisch gegenüber gestanden und eine Standardverschlechterung in den Kindertagesstätten befürchtet. Die Verwaltung habe seine Fraktion jedoch überzeugen können, dass die Einsparungen lediglich durch organisatorische Veränderungen in den Kindertagesstätten erreicht würden, die zusätzlich zu einer Erhöhung der Flexibilität bei der Betreuung und einer zielgerichteteren Förderung der Kinder führen werde. Im Zusammenhang mit den zusätzlichen Schul- und Sprachförderprogrammen des Landes seien die veränderten Betreuungszeiten und eine maßvolle Erhöhung der Benutzungsentgelte gerechtfertigt. Die Elternvertreter in den zuständigen Gremien hätten die geplante Erhöhung im Übrigen mitgetragen.

 

Ratsherr SOLDAN meint, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vermische hier zwei völlig unterschiedliche Vorgänge. Einerseits die im diesjährigen Haushaltskonsolidierungskonzept vorgelegten Einsparungen für die nächsten Jahre bei den Personalkosten und andererseits eine bereits im letzten Jahr beschlossene moderate Anhebung der Gruppenstärken auf 23 Kinder gekoppelt mit einer jährlichen Anhebung der Beiträge. Beide Vorgänge seien jedoch mit den Elternvertretern abgesprochen und von ihnen gebilligt worden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei 2 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

1.      Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Lüneburg für die Kindertagesstätten in der zuletzt gültigen Änderungsfassung vom 25.06.1998 wird ab 01.01.2004 im Wortlaut des § 6 Satz 2 und 5 entsprechend wie folgt geändert:

 

·         § 6, Satz 2 erhält die Fassung: "Beitragspflichtiges Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe aller Einnahmen der Sorgeberechtigten."

 

·         In § 6, Satz 5 werden die Worte  "Einkünfte der Sorgeberechtigten ( § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).." durch die Worte "Summe aller Einnahmen der Sorgeberechtigten...." ersetzt.

 

2.      Die Entgeltsätze des § 5 sowie die Freibeträge des § 6 und die Ermäßigungssätze nach § 9 Abs. 2 werden ab 01.01.2004 wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage dargestellt verändert.

 

3.      Die Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2004 wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage dargestellt verändert.

 

4.      Die Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2005 wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage dargestellt verändert.

 

5.      Die Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2006 wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage dargestellt verändert.

 

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