Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Betriebsabrechnung 2002 (Anlage
1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd.
880,3 T € aus. Der Ergebnisvortrag aus 2000 sowie die
Ergebnisverzinsung führen zu einem negativen Gesamtergebnis von
rd. 255,7 T €. Die
derzeit gültige Gebühr trat 2002 in Kraft und basiert auf einer 2-jährigen
Gebührenbedarfberechnung für 2002 und 2003. Eine Fortschreibung des
Gebührenbedarfs ist somit geboten. Neben den üblichen laufenden Kosten war in
den letzten Jahren die Bildung einer Deponienachsorgerückstellung ein
wesentliches zusätzliches Kostenelement des Gebührenbedarfs. In den Jahren 1998
– 2001 hat die Stadt Lüneburg ein Rückstellungsvolumen von
1.840,6 T € gebildet. Der
Grund ergab sich aus einem erhöhten finanziellen Vorsorgebedarf, den die Stadt
Lüneburg aus einem Gutachten ableitete, das die Gesellschaft für
Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) auf Basis des Standes von 1998 erstellen
ließ. Ein entsprechendes Gutachten wurde im Jahr 2002 erneut erstellt.
Wesentliche Daten (Kapazität, Verfüllungsgrad und Kosten) wurden aktualisiert.
Nach einer Beurteilung dieses Gutachtens entfällt aus heutiger Sicht ein
zusätzlicher Nachsorgebedarf für die Stadt Lüneburg. Es wird daher empfohlen,
die städtische Rückstellung in den Jahren 2004 – 2006 (3 Raten: 613,0, 613,0
und rd. 614,5 T €) aufzulösen und als Ertrag in die
Gebührenberechnung der kommenden 3 Jahre einzubeziehen. Der Auflösungsvorschlag
wurde in eine 3-jährige Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) einbezogen. Es
ergibt sich folgende Vorausschau:
Die in der Summe positive
Entwicklung der Gesamtergebnisse führt zu der Empfehlung, die bisherige Gebühr
unverändert beizubehalten. Weitere Erläuterungen Personalaufwand Seit die Stadt Lüneburg die GfA mit der Abfuhr und dem Gebühreneinzug beauftragt hat, stellt sie den wesentlichen Teil des hierfür erforderlichen Personals im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages der GfA zur Verfügung. Die Kosten dieses Personals werden, zusammen mit weiteren Kostenanteilen für gebührenfähige Aktivitäten des Bereiches 31 (Umweltschutz), im Haushalt der Stadt Lüneburg nachgewiesen. Das darüber hinaus existierende GfA-eigene Personal betreibt das sogenannte „Kerngeschäft“ der GfA, nämlich die Behandlung, Verwertung und Deponierung der angelieferten Abfälle. Abweichend von der oben beschriebenem Personalzuordnung kam es in der Vergangenheit vor, dass gelegentlich aus organisatorischen Gründen städtische Mitarbeiter auch in den GfA – Kernbereichen eingesetzt wurden. Die Personalkosten für diese (nach Stunden erfasste) Arbeitsleistung wurde in den jeweiligen Jahresabrechnungen der GfA an die Stadt für Abfuhr, Gebühreneinzug usw. kostenmindernd abgesetzt. Anlässlich einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt Lüneburg im Jahr 2002 diese Handhabung beanstandet. Man sah in der Personalüberlassung für GfA – Kernaufgaben einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang. Die Folge für die Stadt Lüneburg war eine Umsatzsteuernachzahlung für die Jahre 1997 – 2001 in Höhe von 177.889,65 € . Diese Nachzahlung ist in den Kosten „Entgelte an die GfA“ enthalten, die bislang durch die Absetzungen reduziert wurden. Für die Personalstrategie der Zukunft wurden organisatorische Konsequenzen gezogen, um derartige unerwünschte steuerlichen Effekte zu vermeiden. Das städtische Personal bei der GfA wurde reduziert, so dass nunmehr ein Einsatz außerhalb der städtischen Müllabfuhr nicht mehr in Betracht kommt. Auch in Zukunft wird die GfA die Ausgewogenheit der personellen Besetzung sicherstellen. Entgelte an die GfADiese Position beinhaltetet folgende
Leistungen der GfA: Müllabfuhr, Deponieentgelte, Unterhaltung u. Ergänzung von
Behältern, Beseitigung von Sonderabfällen sowie Bescheiderstellung und
Gebühreneinzug. Die Deponieentgelte und Entgelte für Sonderabfälle werden zu
den Listenpreisen der GfA abgerechnet. Die übrigen Leistungen, welche aus dem
Entsorgungsvertrag mit der Stadt Lüneburg resultieren, werden zeitnah nach
Aufwand kalkuliert, im Wirtschaftsplan der GfA ausgewiesen und mit einer
jährlichen Schlussrechnung abgerechnet. Als Besonderheit ist im Jahr 2002 der
Betrag für die Umsatzsteuernachzahlung an das Finanzamt in Höhe von 177.889,65 €
eingeflossen, wie oben unter „Personalaufwand“ erläutert wurde. Ergänzende
Sachdarstellung In
der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am
19.11.2003 wurde um Vorlage einer Vergleichsberechnung mit anderen zeitlichen
Abfolgen der Inanspruchnahme der Rückstellung für Deponienachsorge gebeten.
Hierzu wird als weitere Anlage (3) eine Vergleichsberechnung mit einer stärkeren
Inanspruchnahme im ersten Kalkulationsjahr vorgelegt. Dadurch kann eine
Nivellierung bei den Gesamtergebnissen im Kalkulationszeitraum mit
Fortwirkungen in künftigen Jahren erreicht werden. Die Gesamtkalkulation würde
sich nur geringfügig ändern. Es würden sich allerdings Veränderungen bei
Haushaltsansätzen ergeben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00 a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Anlage 1
= Betriebsabrechnung Anlage 2
= Gebührenbedarfsberechnung Anlage 3
= alternative Gebührenbedarfsberechnung
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2002 für die
Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für
2004 bis 2006 wird zugestimmt. Die derzeit gültigen Abfallbeseitigungsgebühren
werden nicht geändert. Alternativer Beschlussvorschlag Die Betriebsabrechnung 2002 für die
Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für
2004 bis 2006 gemäß Anlage 3 wird zugestimmt. Die derzeit gültigen
Abfallbeseitigungsgebühren werden nicht geändert. |
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