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Vorlage - VO/0783/03  

 
 
Betreff: Abfallbeseitigung
Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Becker
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
19.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
09.12.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Die Betriebsabrechnung 2002 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unter­deckung von rd. 880,3 T € aus. Der Ergebnisvortrag aus 2000 sowie die Ergebnisverzinsung führen zu einem negativen Gesamtergebnis von rd. 255,7 T €.

 

Die derzeit gültige Gebühr trat 2002 in Kraft und basiert auf einer 2-jährigen Gebührenbedarf­berechnung für 2002 und 2003. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist somit geboten. Neben den üblichen laufenden Kosten war in den letzten Jahren die Bildung einer Deponienachsorgerückstellung ein wesentliches zusätzliches Kostenelement des Gebührenbedarfs. In den Jahren 1998 – 2001 hat die Stadt Lüneburg ein Rückstellungsvolumen von 1.840,6 T €  gebildet. Der Grund ergab sich aus einem erhöhten finanziellen Vorsorgebedarf, den die Stadt Lüneburg aus einem Gutachten ableitete, das die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) auf Basis des Standes von 1998 erstellen ließ. Ein entsprechendes Gutachten wurde im Jahr 2002 erneut erstellt. Wesentliche Daten (Kapazität, Verfüllungsgrad und Kosten) wurden aktualisiert. Nach einer Beurteilung dieses Gutachtens entfällt aus heutiger Sicht ein zusätzlicher Nachsorgebedarf für die Stadt Lüneburg. Es wird daher empfohlen, die städtische Rückstellung in den Jahren 2004 – 2006 (3 Raten: 613,0, 613,0 und rd. 614,5 T €) aufzulösen und als Ertrag in die Gebührenberechnung der kommenden 3 Jahre einzubeziehen. Der Auflösungsvorschlag wurde in eine 3-jährige Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) einbezogen. Es ergibt sich folgende Vorausschau:

 

 

 

Beträge in €

 

Jahr

              2004

              2005

              2006

 

Einnahmen

      5.578.600

      5.606.800

      5.636.500

 

Ausgaben

      5.563.020

      5.612.720

      5.663.450

 

Jahresbezogenes Ergebnis

           15.580

           - 5.920

         - 26.950

 

Vortrag aus Vorvorjahr

       - 255.734

         651.413

       - 266.930

 

Ergebnisverzinsung

         - 26.776

           66.474

         - 27.361

 

Gesamtergebnis

       - 266.930

         711.967

       - 321.241

 

Die in der Summe positive Entwicklung der Gesamtergebnisse führt zu der Empfehlung, die bisherige Gebühr unverändert beizubehalten.

 

Weitere Erläuterungen

Personalaufwand

Seit die Stadt Lüneburg die GfA mit der Abfuhr und dem Gebühreneinzug beauftragt hat, stellt sie den wesentlichen Teil des hierfür erforderlichen Personals im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages der GfA zur Verfügung. Die Kosten dieses Personals werden, zusammen mit weiteren Kostenanteilen für gebührenfähige Aktivitäten des Bereiches 31 (Umweltschutz), im Haushalt der Stadt Lüneburg nachgewiesen. Das darüber hinaus existierende GfA-eigene Personal betreibt das sogenannte „Kerngeschäft“ der GfA, nämlich die Behandlung, Verwertung und Deponierung der angelieferten Abfälle.

 

Abweichend von der oben beschriebenem Personalzuordnung kam es in der Vergangenheit vor, dass gelegentlich aus organisatorischen Gründen städtische Mitarbeiter auch in den GfA – Kernbereichen eingesetzt wurden. Die  Personalkosten für diese (nach Stunden erfasste) Arbeitsleistung wurde in den jeweiligen Jahresabrechnungen der GfA an die Stadt für Abfuhr, Gebühreneinzug usw. kostenmindernd abgesetzt. Anlässlich einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt Lüneburg im Jahr 2002 diese Handhabung beanstandet. Man sah in der Personalüberlassung für GfA – Kernaufgaben einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang. Die Folge für die Stadt Lüneburg war eine Umsatzsteuernachzahlung für die Jahre 1997 – 2001 in Höhe von 177.889,65 € . Diese Nachzahlung ist in den Kosten „Entgelte an die GfA“ enthalten, die bislang durch die Absetzungen reduziert wurden. Für die Personalstrategie der Zukunft wurden organisatorische Konsequenzen gezogen, um derartige unerwünschte steuerlichen Effekte zu vermeiden. Das städtische Personal bei der GfA wurde reduziert, so dass nunmehr ein Einsatz außerhalb der städtischen Müllabfuhr nicht mehr in Betracht kommt. Auch in Zukunft wird die GfA die Ausgewogenheit der personellen Besetzung sicherstellen.

 

Entgelte an die GfA

Diese Position beinhaltetet folgende Leistungen der GfA: Müllabfuhr, Deponieentgelte, Unterhaltung u. Ergänzung von Behältern, Beseitigung von Sonderabfällen sowie Bescheiderstellung und Gebühreneinzug. Die Deponieentgelte und Entgelte für Sonderabfälle werden zu den Listenpreisen der GfA abgerechnet. Die übrigen Leistungen, welche aus dem Entsorgungsvertrag mit der Stadt Lüneburg resultieren, werden zeitnah nach Aufwand kalkuliert, im Wirtschaftsplan der GfA ausgewiesen und mit einer jährlichen Schlussrechnung abgerechnet. Als Besonderheit ist im Jahr 2002 der Betrag für die Umsatzsteuernachzahlung an das Finanzamt in Höhe von 177.889,65 € eingeflossen, wie oben unter „Personalaufwand“ erläutert wurde.

 

 

 

Ergänzende Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 19.11.2003 wurde um Vorlage einer Vergleichsberechnung mit anderen zeitlichen Abfolgen der Inanspruchnahme der Rückstellung für Deponienachsorge gebeten. Hierzu wird als weitere Anlage (3) eine Vergleichsberechnung mit einer stärkeren Inanspruchnahme im ersten Kalkulationsjahr vorgelegt. Dadurch kann eine Nivellierung bei den Gesamtergebnissen im Kalkulationszeitraum mit Fortwirkungen in künftigen Jahren erreicht werden. Die Gesamtkalkulation würde sich nur geringfügig ändern. Es würden sich allerdings Veränderungen bei Haushaltsansätzen ergeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 = Betriebsabrechnung

Anlage 2 = Gebührenbedarfsberechnung

Anlage 3 = alternative Gebührenbedarfsberechnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Betriebsabrechnung (97 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung (32 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 alternative Gebührenbedarfsberechnung (51 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2002 für die Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2004 bis 2006 wird zugestimmt. Die derzeit gültigen Abfall­beseitigungsgebühren werden nicht geändert.

 

 

 

Alternativer Beschlussvorschlag

 

Die Betriebsabrechnung 2002 für die Abfallbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2004 bis 2006 gemäß Anlage 3 wird zugestimmt. Die derzeit gültigen Abfallbeseitigungsgebühren werden nicht geändert.