Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: 1. Betriebsabrechnung
2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 Die Betriebsabrechnung 2002 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 79,1 T € aus. Der Ergebnisvortrag aus 2000 sowie die Ergebnisverzinsung führen jedoch zu einem positiven Gesamtergebnis von rd. 456,8 T €. Die derzeit gültige Gebühr trat 1997 in Kraft. Die
letzte Überprüfung des Gebührenbedarfs erfolgte auf Basis der
Betriebsabrechnung 2001 und der daraus entwickelten Prognose für 2003. Eine
Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist somit geboten. Auch in 2004 wird ein negatives jahresbezogenes
Ergebnis erwartet, durch den Vortrag aus 2002 bleibt das Gesamtergebnis in Höhe
von rd. 376,9 T € jedoch weiterhin deutlich im positiven Bereich.
Mittelfristig ist anzustreben, dass die Jahresergebnisse den negativen Bereich
wieder verlassen. Dies kann durch Kostensenkungen und Mehreinnahmen erfolgen.
Mehreinnahmen aus dem aktuellen Zugang von zu veranlagenden Straßen bzw.
Straßenabschnitten (z. B. in Neubaugebieten) wurden in der Gebührenprognose ab
2004 berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
Neubaugebiete auf Grund ihrer Lage und Struktur Beträge in € Jahr 2004 Einnahmen 1.568.200 Ausgaben 1.691.200 Jahresbezogenes
Ergebnis - 123.120 Vortrag aus Vorvorjahr 456.803 Ergebnisverzinsung 43.070 Gesamtergebnis 376.873 Dieses positive Gesamtergebnis führt zu der Empfehlung, die bisherige Gebühr unverändert beizubehalten. 2. Änderung der
Straßenreinigungsverordnung Die Anlage zu §1 Abs.1
der Straßenreinigungsverordnung ist zu aktualisieren. Neue Straßen sind mit
Reinigungsklassen zu versehen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen, ggf.
mit der Einschränkung einer späteren Widmung. Bei einer größeren Anzahl bereits
zugeordneter Straßen wurde die Reinigungsklasse der geänderten Realität
angepasst. Außerdem gab es Löschungen, die durch Umbenennung von Straßen
bedingt waren. Im Einzelnen kann Folgendes ausgeführt werden: Reinigungsklasse I a (Reinigungshäufigkeit: 1mal innerhalb von 2 Wochen durch die
Anlieger) Die Einstufung in die Reinigungsklasse I a wird empfohlen, da eine sinnvolle
wirtschaftliche Maschinenreinigung auf Grund des Ausbauzustandes (Pflasterung,
kein Bordstein) nicht erfolgen kann. Das gilt sowohl für erstmalige
Einstufungen, als auch für Umstufungen. Von der Umstufung aus Reinigungsklasse III sind betroffen: Am Bergfeld Am Lembarg Bülows Kamp Christel-Rebbin Straße
Elsa- Brandström Straße
Haselhorst Jürgen-Backhaus Straße
Knotterkamp Krötenkamp Rethgraben Zum Moorbruch Eine Löschung wegen Umbenennung ist vorzusehen für: Alter Schulsteig (Oedeme, bis Ende Grundstück Finkenhütte 2) Die Straße wurde umbenannt in Großer Garten Reinigungsklasse II (Reinigungshäufigkeit: 1mal wöchentlich) Ergänzungen durch Umstufung aus Reinigungsklasse III: Carl- Friedrich Goerdeler Straße Wandrahmstraße Die Grundstücke an der Carl-Friedrich-Goerdeler Straße
liegen am St. Stephanusplatz an. Auf Grund des Verschmutzungsgrades ist eine
wöchentliche Reinigung erforderlich. Die Wandrahmstraße wird einmal in der Woche gereinigt,
sodass der tatsächlichen Reinigung entsprechend eine Umstufung erfolgen muss. Reinigungsklasse III (Reinigungshäufigkeit: 1mal innerhalb von 2 Wochen) Die Einstufungen für diese Reinigungsklasse werden in Anlehnung an Einstufungen gleichartiger Straßen in der Umgebung empfohlen. Weiterhin sind folgende Löschungen wegen Umstufung in andere Reinigungsklassen vorzunehmen:Carl- Friedrich Goerdeler Straße Wandrahmstraße Am Bergfeld Am Lembarg Bülows Kamp Christel-Rebbin Straße Elsa- Brandström Straße
Haselhorst Jürgen-Backhaus Straße
Knotterkamp Krötenkamp Rethgraben Zum Moorbruch Eine Löschung wegen Umbenennung ist vorzunehmen bei: Dasselkamp Die Straße wurde umbenannt in Im Tiefen Tal Neue Gliederung der Anlage zu § 1 Abs. 1 Die Anlage wurde in einer neuen Sortierfolge aufbereitet,
bei der ausschließlich der Straßenname maßgeblich ist. Diese Form
beschleunigt das Finden einer gesuchten Straße und weist deutlicher auf die
Fälle hin, in denen einzelne Abschnitte einer Straße unterschiedlichen Reinigungsklassen
angehören. Die neue Form, in die die obigen Änderungen bereits eingearbeitet wurden,
ist beigefügt (Anlage 4) . Die 11. Verordnung zur
Änderung der Verordnung der Stadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche
Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) vom ___.___.2003
mit den eingearbeiteten vorstehenden Änderungen ist beigefügt (Anlage 3) . Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Anlage
1 = Betriebsabrechnung
2002 (2 S.) Anlage
2 = Gebührenbedarfsberechnung
(1 S.) Anlage 3
= 11. Verordnung zur Änderung der
Verordnung der Stadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der
Straßenreinigung (2 S.)) Anlage 4
= Neue Gliederung der Anlage zu § 1 Abs.
1 (14 S.)
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2002 für die
Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für
2004 sowie der 11. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Lüneburg
über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung)
vom __.__.2003 wird zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |