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Vorlage - VO/0793/03  

 
 
Betreff: Straßenreinigung
- Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004
- Änderung der Straßenreinigungsverordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Becker
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
19.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
09.12.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

 

1. Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004

 

Die Betriebsabrechnung 2002 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unter­deckung von rd. 79,1 T € aus. Der Ergebnisvortrag aus 2000 sowie die Ergebnisverzinsung führen jedoch zu einem positiven Gesamtergebnis von rd. 456,8 T €.

 

Die derzeit gültige Gebühr trat 1997 in Kraft. Die letzte Überprüfung des Gebührenbedarfs erfolgte auf Basis der Betriebsabrechnung 2001 und der daraus entwickelten Prognose für 2003. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist somit geboten.

 

Auch in 2004 wird ein negatives jahresbezogenes Ergebnis erwartet, durch den Vortrag aus 2002 bleibt das Gesamtergebnis in Höhe von rd. 376,9 T € jedoch weiterhin deutlich im positiven Bereich. Mittelfristig ist anzustreben, dass die Jahresergebnisse den negativen Bereich wieder verlassen. Dies kann durch Kostensenkungen und Mehreinnahmen erfolgen. Mehreinnahmen aus dem aktuellen Zugang von zu veranlagenden Straßen bzw. Straßenabschnitten (z. B. in Neubaugebieten) wurden in der Gebührenprognose ab 2004 berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Neubaugebiete auf Grund ihrer Lage und Struktur
überwiegend in die Reinigungsklasse Ia eingestuft werden. Eine gebührenpflichtige Veranlagung findet somit nicht statt, da der Anlieger selbst reinigt. Während sich die Einnahme aus Gebühren im Jahresvergleich relativ konstant verhält, können auf der Kostenseite erhebliche Schwankungen vor allem im Bereich der Zusatzkosten für den Winterdienst auftreten. Hierbei handelt es sich um Kostenkomponenten, die im Rahmen der „normalen“ Straßenreinigung nicht anfallen würden: Verbrauchsmaterialien wie Streusalz, zusätzliche Streu- und Räumaktionen sowie die anlassbezogene Rufbereitschaft sind hier zu nennen, hinzu kommt die Inanspruchnahme von Verstärkung aus anderen Bereichen (Stadtgrün, Kanalkolonne). Die Zusatzkosten der Winterperioden werden - jeweils auf das Kalenderjahr bezogen - im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) unter der Kostenstelle KS 52 ausgewiesen. Für die Gebührenbedarfsberechnung werden die kurzfristigen Schwankungen eliminiert, indem der Durchschnitt der letzten 10 Jahre für die Winterdienst-Zusatzkosten angesetzt wird. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) ergibt sich folgende Vorausschau:

 

                                          Beträge in €

     Jahr                       2004

     Einnahmen                   1.568.200

     Ausgaben                1.691.200

     Jahresbezogenes Ergebnis         - 123.120

     Vortrag aus Vorvorjahr                                   456.803

     Ergebnisverzinsung                                        43.070

     Gesamtergebnis                 376.873

 

Dieses positive Gesamtergebnis führt zu der Empfehlung, die bisherige Gebühr unverändert beizubehalten.

 

 

 

2. Änderung der Straßenreinigungsverordnung

 

Die Anlage zu §1 Abs.1 der Straßenreinigungsverordnung ist zu aktualisieren. Neue Straßen sind mit Reinigungsklassen zu versehen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen, ggf. mit der Einschränkung einer späteren Widmung. Bei einer größeren Anzahl bereits zugeordneter Straßen wurde die Reinigungsklasse der geänderten Realität angepasst. Außerdem gab es Löschungen, die durch Umbenennung von Straßen bedingt waren. Im Einzelnen kann Folgendes ausgeführt werden:

 

 

Reinigungsklasse I a

(Reinigungshäufigkeit: 1mal innerhalb von 2 Wochen durch die Anlieger)

 

Die Einstufung in die Reinigungsklasse I a  wird empfohlen, da eine sinnvolle wirtschaftliche Maschinenreinigung auf Grund des Ausbauzustandes (Pflasterung, kein Bordstein) nicht erfolgen kann. Das gilt sowohl für erstmalige Einstufungen, als auch für Umstufungen. 

 

Von der Umstufung aus Reinigungsklasse III sind betroffen:

Am Bergfeld                                        

Am Lembarg                                        

Bülows Kamp                                        

Christel-Rebbin Straße                            

Elsa- Brandström  Straße                          

Haselhorst                                          

Jürgen-Backhaus Straße                          

Knotterkamp                                      

Krötenkamp                                       

Rethgraben                                          

Zum Moorbruch                                

 

Eine Löschung wegen Umbenennung ist vorzusehen für:

Alter Schulsteig (Oedeme, bis Ende Grundstück Finkenhütte 2)

 

Die Straße wurde umbenannt in Großer Garten

 

 

Reinigungsklasse II

(Reinigungshäufigkeit: 1mal wöchentlich)

 

Ergänzungen durch Umstufung aus Reinigungsklasse III:

Carl- Friedrich Goerdeler Straße

Wandrahmstraße

 

Die Grundstücke an der Carl-Friedrich-Goerdeler Straße liegen am St. Stephanusplatz an. Auf Grund des Verschmutzungsgrades ist eine wöchentliche Reinigung erforderlich.

Die Wandrahmstraße wird einmal in der Woche gereinigt, sodass der tatsächlichen Reinigung entsprechend eine Umstufung erfolgen muss.

 

 

Reinigungsklasse III

(Reinigungshäufigkeit: 1mal innerhalb von 2 Wochen)

 

Die Einstufungen für diese Reinigungsklasse werden in Anlehnung an Einstufungen gleichartiger Straßen in der Umgebung empfohlen.

 

Weiterhin sind folgende Löschungen wegen Umstufung in andere Reinigungsklassen vorzunehmen:

Carl- Friedrich Goerdeler Straße

Wandrahmstraße

Am Bergfeld                                        

Am Lembarg                                        

Bülows Kamp                                        

Christel-Rebbin Straße                            

Elsa- Brandström  Straße                          

Haselhorst                                          

Jürgen-Backhaus Straße                          

Knotterkamp                                      

Krötenkamp                                       

Rethgraben                                          

Zum Moorbruch                                

 

Eine Löschung wegen Umbenennung ist vorzunehmen bei:

Dasselkamp

 

Die Straße wurde umbenannt in Im Tiefen Tal

 

 

Neue Gliederung der Anlage zu § 1 Abs. 1

Die Anlage wurde in einer neuen Sortierfolge aufbereitet, bei der ausschließlich der Straßenname maßgeblich ist. Diese Form beschleunigt das Finden einer gesuchten Straße und weist deutlicher auf die Fälle hin, in denen einzelne Abschnitte einer Straße unterschiedlichen Reinigungsklassen angehören. Die neue Form, in die die obigen Änderungen bereits eingearbeitet wurden, ist beigefügt  (Anlage 4) .

 

Die 11. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) vom ___.___.2003 mit den eingearbeiteten vorstehenden Änderungen ist beigefügt (Anlage 3) .

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 =                     Betriebsabrechnung 2002 (2 S.)

Anlage 2 =                     Gebührenbedarfsberechnung (1 S.)

Anlage 3 =   11. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (2 S.))

Anlage 4 =   Neue Gliederung der Anlage zu § 1 Abs. 1 (14 S.)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 (115 KB)      
Anlage 3 2 Anlage 2 (29 KB)      
Anlage 1 3 Anlage3 (23 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 (79 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2002 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2004 sowie der 11. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) vom __.__.2003 wird zugestimmt.