Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Stadt Lüneburg obliegt die Aufgabenwahrnehmung der
Gewässerunterhaltung, des Stadtgrüns und des Betriebshofes, bei dem die
Straßenunterhaltung, die Straßenreinigung und die Verwaltung des Fuhrparks
angesiedelt sind. Die Stadt Lüneburg beabsichtigt, die handwerklichen/
gewerblichen Tätigkeiten dieser Aufgabenbereiche der Abwassergesellschaft
Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen. Die Eigentumsverhältnisse bleiben hiervon
jedoch unberührt. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser
Aufgabenbereiche verbleiben bei der Stadt. Sie werden der AGL im Rahmen eines
Personalgestellungsvertrages zur Verfügung gestellt. Der genaue Aufgabenumfang
der Übertragung ist dem als Anlage beigefügten Entwurf eines
Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadt Lüneburg und der AGL ( § 1
Vertragsgegenstand ) zu entnehmen. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umstrukturierung der
Verwaltung, die im Juni dieses Jahres bereits im Ausschuss für Wirtschaft und
städt. Beteiligungen, im Verwaltungsausschuss sowie im Ausschuss für
Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform im Oktober vorgestellt worden
ist. Eine Übertragung dieser Tätigkeiten auf die AGL wird für
sinnvoll gehalten, da diese einen optimierten Personal- und Maschineneinsatz
erwarten lässt und damit eine wirtschaftlichere Ausnutzung. Kostenbewusstsein
und –transparenz wird bei der AGL durch eine entsprechende Kostenrechnung
geschaffen. Die Umsetzung der Maßnahme soll deshalb zum schnellstmöglichen
Zeitpunkt, nämlich mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres zum 01.01.2004
erfolgen. Die Frage des Kostenausgleichs für die AGL ist in § 4 der
Vereinbarung geregelt. Im Wirtschaftsplan 2004 der AGL werden die finanziellen
Auswirkungen dargestellt. Im Haushaltsplan 2004 stehen bei den jeweiligen
Unterabschnitten der zu übertragenden Aufgaben Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt
rd. 770.000 € für den Kostenausgleich zur Verfügung. Einnahmen, die die AGL im
Rahmen der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben erzielt, werden mit dem an die
AGL zu zahlenden Entgelt verrechnet. Ein entsprechender Passus wird in die
Entgeltvereinbarung aufgenommen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 41,70 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Entwurf
eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die Übertragung der Aufgaben der
Gewässerunterhaltung, des Stadtgrüns und des Betriebshofes auf die AGL Beschlussvorschlag: Die
Aufgaben der Gewässerunterhaltung, des Stadtgrüns und des Betriebshofes sind
mit Wirkung vom 01.01.2004 der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen.
Hierfür ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß Anlage nach endgültiger redaktioneller Abstimmung
abzuschließen. (01
C, II, 1,11, 2, 8, 31, 81, 83, 22 A) |
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