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Vorlage - VO/0760/03  

 
 
Betreff: Übertragung der Aufgabenbereiche Gewässerunterhaltung, Stadtgrün und Betriebshof auf die Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta BauerAktenzeichen:01 C
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 81 - Betriebshof
   Bereich 83 - Stadtgrün
   Fachbereich 8 - Stadtgrün und -service
   Abwassergesellschaft Lüneburg
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 11 - Personal & Interner Service
   Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
19.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
09.12.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Stadt Lüneburg obliegt die Aufgabenwahrnehmung der Gewässerunterhaltung, des Stadtgrüns und des Betriebshofes, bei dem die Straßenunterhaltung, die Straßenreinigung und die Verwaltung des Fuhrparks angesiedelt sind. Die Stadt Lüneburg beabsichtigt, die handwerklichen/ gewerblichen Tätigkeiten dieser Aufgabenbereiche der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen. Die Eigentumsverhältnisse bleiben hiervon jedoch unberührt. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Aufgabenbereiche verbleiben bei der Stadt. Sie werden der AGL im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages zur Verfügung gestellt. Der genaue Aufgabenumfang der Übertragung ist dem als Anlage beigefügten Entwurf eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadt Lüneburg und der AGL ( § 1 Vertragsgegenstand ) zu entnehmen.

 

Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umstrukturierung der Verwaltung, die im Juni dieses Jahres bereits im Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen, im Verwaltungsausschuss sowie im Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform im Oktober vorgestellt worden ist.

 

Eine Übertragung dieser Tätigkeiten auf die AGL wird für sinnvoll gehalten, da diese einen optimierten Personal- und Maschineneinsatz erwarten lässt und damit eine wirtschaftlichere Ausnutzung. Kostenbewusstsein und –transparenz wird bei der AGL durch eine entsprechende Kostenrechnung geschaffen. Die Umsetzung der Maßnahme soll deshalb zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, nämlich mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres zum 01.01.2004 erfolgen.

 

Die Frage des Kostenausgleichs für die AGL ist in § 4 der Vereinbarung geregelt. Im Wirtschaftsplan 2004 der AGL werden die finanziellen Auswirkungen dargestellt. Im Haushaltsplan 2004 stehen bei den jeweiligen Unterabschnitten der zu übertragenden Aufgaben Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt rd. 770.000 € für den Kostenausgleich zur Verfügung. Einnahmen, die die AGL im Rahmen der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben erzielt, werden mit dem an die AGL zu zahlenden Entgelt verrechnet. Ein entsprechender Passus wird in die Entgeltvereinbarung aufgenommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      41,70 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Entwurf eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die Übertragung der Aufgaben der Gewässerunterhaltung, des Stadtgrüns und des Betriebshofes auf die AGL

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufgaben der Gewässerunterhaltung, des Stadtgrüns und des Betriebshofes sind mit Wirkung vom 01.01.2004 der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen. Hierfür ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß Anlage  nach endgültiger redaktioneller Abstimmung abzuschließen.

 

(01 C, II, 1,11, 2, 8, 31, 81, 83, 22 A)