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Auszug - Übertragung der Aufgabenbereiche Gewässerunterhaltung, Stadtgrün und Betriebshof auf die Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.12.2003    
Zeit: 17:10 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0760/03 Übertragung der Aufgabenbereiche Gewässerunterhaltung, Stadtgrün und Betriebshof auf die Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta BauerAktenzeichen:01 C
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 81 - Betriebshof
   Bereich 83 - Stadtgrün
   Fachbereich 8 - Stadtgrün und -service
   Abwassergesellschaft Lüneburg
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 11 - Personal & Interner Service
   Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr KROLL berichtet, im Rechnungsprüfungsausschuss seien vom Rechnungsprüfungsamt Bedenken geäußert worden, dass nach erfolgter Übertragung der Aufgabenbereiche dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung bei der Vergabe von Aufträgen entzogen werden könnte. Er fragt, ob dies tatsächlich der Fall sein werde.

 

Stadtkämmerer SAUER antwortet, mit der Übertragung zusätzlicher Aufgaben an die AGL würden die bisherigen Rechte des Rechnungsprüfungsamtes zur Überprüfung der Abwassergesellschaft nicht eingeschränkt. Darüber hinaus würden die Unterlagen der AGL zusätzlich durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Die Aufgaben der Gewässerunterhaltung, des Stadtgrüns und des Betriebshofes sind mit Wirkung vom 01.01.2004 der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen. Hierfür ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß der Anlage zur Beschlussvorlage nach endgültiger redaktioneller Abstimmung abzuschließen.

 

(01 C, II, 1,11, 2, 8, 31, 81, 83, 22 A)