Beschluss:
Der Rat
der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
a)
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, dass die Jahresrechnungen 2002 der Stadt Lüneburg
und der von ihr verwalteten Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und
St. Nikolaihof wie folgt festgestellt sind:
1. Haushaltsrechnung
der Stadt Lüneburg
1.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 161.597.089,02
€
Ausgaben 194.574.065.37 € 32.976.976,35 €
1.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 22.428.710,85
€
Ausgaben 22.428.710,85
€ 0,00 €
Sollfehlbetrag 32.976.976,35 €
2. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Graal
2.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 322.558,48
€
Ausgaben 322.958,48
€ 0,00 €
2.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 859.688,18
€
Ausgaben 859.688,18
€ 0,00 €
Sollergebnis 0,00 €
3. Haushaltsrechnung
des Hospitals zum Großen Heiligen Geist
3.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 1.096.545,67
€
Ausgaben 1.096.545,67
€ 0,00 €
3.2 Vermögenshaushalt
Einnahmen 350.978,82
€
Ausgaben 350.978,82
€ 0,00 €
Sollergebnis 0,00 €
4. Haushaltsrechnung
des Hospitals St. Nikolaihof
4.1 Verwaltungshaushalt
Einnahmen 380.777,21
€
Ausgaben 380.777,21
€ 0,00 €
Vermögenshaushalt
4.2 Einnahmen 72.766,04
€
Ausgaben 72.766,04 € 0,00 €
Sollergebnis 0,00 €
b)
Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
der Stadt Lüneburg über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres
2002 und der dazu gefertigten Stellungnahme des Oberbürgermeisters. Er erteilt
dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2002.
(1, 04)