1.Die Benutzungs und Entgeltordnung der Stadt Lüneburg
für die Kindertagesstätten in der zuletzt gültigen Änderungsfassung vom
25.06.1998 wirdab 01.01.2004 im
Wortlaut des § 6 Satz 2 und 5 entsprechend der o. a. Teilziffer 3 geändert.
2.Die Entgeltsätze des § 5 sowie die Freibeträge des
§6 und die Ermäßigungssatz nach §
9 Abs. 2 werden ab 01.01.2004 wie in der Anlage 1 dargestellt verändert.
3.Die Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab
01.08.2004 wie in der Anlage 1 dargestellt verändert.
4.Die Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab
01.08.2005 wie in der Anlage 1 dargestellt verändert.
5.Die Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab
01.08.2006 wie in der Anlage 1 dargestellt verändert.
27.10.2003 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses fassen - die geänderte Anlage 1 der Vorlage
zugrundelegend - einstimmig folgenden Beschluss:
1.Die
Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Lüneburg für die Kindertagesstätten in
der zuletzt gültigen Änderungsfassung vom 25.06.1998 wirdab 01.01.2004 im Wortlaut des § 6 Satz 2 und
5 entsprechend der o. a. Teilziffer 3 geändert.
2.Die
Entgeltsätze des § 5 sowie die Freibeträge des §6 und die Ermäßigungssatz nach § 9 Abs. 2 werden ab 01.01.2004
wie in der Anlage 1 dargestellt verändert.
3.Die
Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2004 wie in der Anlage 1
dargestellt verändert.
4.Die
Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2005 wie in der Anlage 1
dargestellt verändert.
5.Die Entgeltsätze des § 5 und § 9
Abs. 2 werden ab 01.08.2006 wie in der Anlage 1 dargestellt verändert.
Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den
Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei 2 Gegenstimmen und 2
Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:
1.Die
Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Lüneburg für die Kindertagesstätten in
der zuletzt gültigen Änderungsfassung vom 25.06.1998 wird ab 01.01.2004 im
Wortlaut des § 6 Satz 2 und 5 entsprechend wie folgt geändert:
·§ 6,
Satz 2 erhält die Fassung: "Beitragspflichtiges Einkommen im Sinne
dieser Vorschrift ist die Summe aller Einnahmen der Sorgeberechtigten."
·In §
6, Satz 5 werden die Worte"Einkünfte
der Sorgeberechtigten ( § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).." durch die
Worte "Summe aller Einnahmen der Sorgeberechtigten...." ersetzt.
2.Die
Entgeltsätze des § 5 sowie die Freibeträge des § 6 und die Ermäßigungssätze
nach § 9 Abs. 2 werden ab 01.01.2004 wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage
dargestellt verändert.
3.Die
Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2004 wie in der Anlage 1
zur Beschlussvorlage dargestellt verändert.
4.Die
Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2005 wie in der Anlage 1
zur Beschlussvorlage dargestellt verändert.
5.Die
Entgeltsätze des § 5 und § 9 Abs. 2 werden ab 01.08.2006 wie in der Anlage 1
zur Beschlussvorlage dargestellt verändert.