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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Di, 09.12.2003    
Zeit: 17:10 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2004 sowie Festsetzung des Investitionsprogrammes der Stadt Lüneburg für die Haushaltsjahre 2003 - 2007 und Beschlussfassung über das Haushaltskonsolidierungskonzept 2004
Enthält Anlagen
VO/0842/03  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2004 des Hospitals zum Graal  
Enthält Anlagen
VO/0839/03  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2004 des Hospitals zum Großen Heiligen Geist  
Enthält Anlagen
VO/0840/03  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Beschlussfasssung über den Haushaltsplan 2004 des Hospitals St. Nikolaihof  
Enthält Anlagen
VO/0841/03  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Stellenplan 2004 - Abschlussberatung      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Dritte Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Hundesteuer vom 25.11.1976  
Enthält Anlagen
VO/0833/03  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Dritte Änderung der

Satzung

der Stadt Lüneburg

über die Erhebung von Hundesteuer

vom 25.11.1976

ENTWURF

 

Aufgrund der §§ 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i.d.F. vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2003 (Nds. GVBl. S. 36) und des § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i.d.F. vom 11.02.1992 (Nds. GVBl. S 29), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2001 (Nds. GVBl. S. 701), hat der Rat der Stadt Lüneburg am 09.12.2003 folgende dritte Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:

 

Artikel I

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung der Hundesteuer vom 25.11.1976 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 17.07.1997 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung

 

(1) Die Steuer beträgt jährlich

  1. für den 1. Hund   84,00 €
  2. für den 2. Hund   126,00 €
  3. für jeden weiteren Hund 168,00 €
  4. für jeden Kampfhund 660,00 €

 

 

 

Artikel II

 

Die dritte Änderung der Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

 

Lüneburg, den

 

S T A D T   L Ü N E B U R G

Der Oberbürgermeister

 

 

 

Mädge


 

   
    09.12.2003 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

 

Dritte Änderung der

Satzung

der Stadt Lüneburg

über die Erhebung von Hundesteuer

vom 25.11.1976

 

Aufgrund der §§ 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i.d.F. vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2003 (Nds. GVBl. S. 36) und des § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i.d.F. vom 11.02.1992 (Nds. GVBl. S 29), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2001 (Nds. GVBl. S. 701), hat der Rat der Stadt Lüneburg am 09.12.2003 folgende dritte Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:

 

Artikel I

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung der Hundesteuer vom 25.11.1976 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 17.07.1997 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung

 

(1) Die Steuer beträgt jährlich

  1. für den 1. Hund   84,00 €
  2. für den 2. Hund   126,00 €
  3. für jeden weiteren Hund 168,00 €
  4. für jeden Kampfhund 660,00 €

 

 

Artikel II

 

Die dritte Änderung der Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

 

Lüneburg, den

 

S T A D T   L Ü N E B U R G

Der Oberbürgermeister

 

Mädge

 

 

(2)

Ö 10  
Enthält Anlagen
Abfallbeseitigung Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2006
Enthält Anlagen
VO/0783/03  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Abwasserbeseitigung - Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2005 - Änderung der Abgabensatzung für Abwasserbeseitigung  
Enthält Anlagen
VO/0781/03  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Übertragung der Aufgabenbereiche Gewässerunterhaltung, Stadtgrün und Betriebshof auf die Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL)  
VO/0760/03  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Friedhöfe - Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2005 - Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Änderungen der privatrechtlichen Entgelte für andere Leistungen der Friedhofsverwaltung  
Enthält Anlagen
VO/0792/03  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Straßenreinigung - Betriebsabrechnung 2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - Änderung der Straßenreinigungsverordnung  
Enthält Anlagen
VO/0793/03  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für stationäre und ambulante Leistungen des Städt. Klinikums Lüneburg  
Enthält Anlagen
VO/0845/03  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Anpassung der Benutzungsentgelte für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten  
Enthält Anlagen
VO/0766/03  
Ö 17  
Enthält Anlagen
Erlass einer Satzung für das Parkhaus Lünepark  
Enthält Anlagen
VO/0820/03  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Jahresrechnungen der Stadt Lüneburg und der von der Stadt verwalteten Hospitäler für das Haushaltsjahr 2002 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2002 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
VO/0786/03  
Ö 19  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderungen      
Ö 20  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 21  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)