Die
Aufgaben der Gewässerunterhaltung, des Stadtgrüns und des Betriebshofes sind
mit Wirkung vom 01.01.2004 der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen.
Hierfür ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß Anlage nach endgültiger redaktioneller Abstimmung
abzuschließen.
(01
C, II, 1,11, 2, 8, 31, 81, 83, 22 A)
19.11.2003 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:
„Die
Aufgaben der Gewässerunterhaltung, des Stadtgrüns und des Betriebshofes sind
mit Wirkung vom 01.01.2004 der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu
übertragen. Hierfür ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß Anlage nach
endgültiger redaktioneller Abstimmung abzuschließen.“
(01
C, II, 1,11, 2, 8, 31, 81, 83, 22 A)
09.12.2003 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig bei
Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden
Beschluss:
Die
Aufgaben der Gewässerunterhaltung, des Stadtgrüns und des Betriebshofes sind
mit Wirkung vom 01.01.2004 der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu
übertragen. Hierfür ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß der Anlage zur
Beschlussvorlage nach endgültiger redaktioneller Abstimmung abzuschließen.