Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen i.H.v. 30.000 € für die Beauftragung einer wie im Sachverhalt beschriebenen Expertise im Teilhaushalt 02000 zugestimmt. (02, 21)
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