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Auszug - Beschluss des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für die Hansestadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.10.2011    
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4223/11 Beschluss des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für die Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY äußert, sein Unverständnis, warum nicht der neue Rat der Hansestadt Lüneburg über das Einzelhandelskonzept beschließen solle.

 

Ratsherr SRUGIS erklärt, dass der alte Rat das Gutachten in Auftrag gegeben habe, daher solle auch dieser darüber beschließen.

Das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept sei eine gute Grundlage für die Entwicklung der Hansestadt Lüneburg.

 

Ratsherr LUTHS verdeutlicht, dass ein erneutes Gutachten 2011 notwendig geworden sei aufgrund einer Änderung im Baugesetzbuch sowie durch Erweiterungswünschen von Discountern.

 

Beigeordneter BLANCK begründet, warum er sich enthalten werde.

 

Beigeordnete SCHELLMANN lässt wissen, dass das Einzelhandelskonzept eine gute Grundlage sei. Sie sehe sich jedoch nicht in der Pflicht, alles was im Gutachten angedeutet worden sei, umzusetzen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 6 Enthaltungen der Fraktion Die Linke und aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

1.      Das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für die Hansestadt Lüneburg von August 2011 wird als Grundlage der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung beschlossen. Damit sind die zentralen Versorgungsbereiche der Hansestadt Lüneburg eindeutig und abschließend festgelegt.

 

2.      Die Lüneburger Liste zur Zentrenrelevanz von Einzelhandelssortimenten wird als Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen beschlossen.

 

(II, 06, 6, 61)