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Vorlage - VO/4223/11  

 
 
Betreff: Beschluss des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für die Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
26.09.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
06.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für die Hansestadt Lüneburg besteht eine gesamtstädtische Untersuchung zu den „Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in der Hansestadt Lüneburg“ seit dem Jahr 2003. Diese Untersuchung für marktgerechte und standortverträgliche Ansiedlungsmöglichkeiten wurde mit einer ergänzenden Fassung im Jahr 2008 fortgeschrieben.

Aufgrund der weiteren anhaltenden Entwicklungen des Einzelhandels in Bezug auf Betriebsformen und –größen, den Ansiedlungswünschen von neuen Marktteilnehmern sowie den Expansionsabsichten von Discountern wurde es erforderlich, eine neue Untersuchung vorzunehmen und den Prognosezeitraum für die Flächenentwicklung auf das Jahr 2020 zu erweitern. Das Baugesetzbuch gibt die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung und Sicherung von zentralen Versorgungsbereichen.

 

Das nun vorgelegte „Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für die Hansestadt Lüneburg“ hat neben der Innenstadt zehn weitere zentrale Versorgungsbereiche identifiziert, die es zukünftig zu schützen und weiterzuentwickeln gilt.

 

Durch den Beschluss des Konzeptes werden diese Versorgungsbereiche als Vorgabe für künftige Planungen für die Hansestadt verbindlich und erhalten ein besonderes Gewicht in der Betrachtung und bei der Abwägung für zukünftige Bauvorhaben und Entwicklungsüberlegungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

Neben der Festlegung dieser zentralen Versorgungsbereiche enthält das Konzept auch eine „Lüneburger Liste“, in der die Zentrenrelevanz einzelner Sortimente für Lüneburg beschrieben ist. Diese wird Beurteilungsgrundlage für die Ansiedlung neuer Einzelhandelsvorhaben.

 

In der Sitzung wird inhaltlich vom Gutachter zum Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: Gutachterkosten lt. Auftrag 15.850,80 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

                           

              Teilhaushalt / Kostenstelle:          SK 4271400 / KS 61020              

              Produkt / Kostenträger:                KT 51100102

              Haushaltsjahr:                                       2011

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept Lüneburg 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DLP1274 Endbericht_050911_T1 (4799 KB)      
Anlage 3 2 DLP1274 Endbericht_050911_T2 (4286 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für die Hansestadt Lüneburg von August 2011 wird als Grundlage der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung beschlossen. Damit sind die zentralen Versorgungsbereiche der Hansestadt Lüneburg eindeutig und abschließend festgelegt.

 

2.      Die Lüneburger Liste zur Zentrenrelevanz von Einzelhandelssortimenten wird als Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen beschlossen.