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Sachverhalt:
Unter der Investitionsnummer 01-252-002 „Wandrahmmuseum“ sind insgesamt 1.428.000 € im Rahmen des Konjunkturprogramms II bereitgestellt. Diese Mittel sind bereits komplett für die geplanten Maßnahmen verwendet worden.
Im Rahmen der Museumssanierung wurde aufgrund der befürchteten Gründungsproblematik im Bereich der Ilmenau eine gutachterliche Stellungnahme zum Krügerbau eingeholt. Laut Gutachten kann die Problematik ausgeschlossen werden und es sind keine aufwendigen Nachgründungsmaßnahmen erforderlich.
Der Dachstuhl und der Treppengiebel des Krügerbaus werden jedoch als nicht standsicher eingestuft und die Sicherungsmaßnahmen sollten auch im Hinblick auf die Gründungsarbeiten des Neubaus umgehend erfolgen.
Die Kosten für diese zusätzlichen nicht geplanten Sicherungsmaßnahmen betragen nach Einschätzung der Ingenieure 30.000€.
Gem. § 89 Abs. 1 S. 1 NGO sind überplanmäßige Auszahlungen zulässig, wenn die Auszahlung sachlich und zeitlich unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist hier durch die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen des Krügerbaus gegeben. Eingesparte Mittel aus der Investition 01-541-054 „Vor dem Bardowicker Tore“ (Tiefbaumaßnahme) können zur Deckung bereitgestellt werden.
Die überplanmäßige Auszahlung ist folglich zulässig und bedarf gem. § 89 Abs. 1 S. 2 NGO der Zustimmung durch den Rat. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 30.000,00 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 72120 Produkt / Kostenträger: 54100107 Haushaltsjahr: 2011
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Gem. § 89 Abs. 1 NGO wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 30.000€ bei der Investitions-Nr. 01-252-002 „Wandrahmmuseum“ und der Deckung aus der Investitions-Nr. 01-541-054 „Vor dem Bardowicker Tore“ zugestimmt. |
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