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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen i.H.v. 30.000 € für die Beauftragung einer wie im Sachverhalt beschriebenen Expertise im Teilhaushalt 02000 zugestimmt.
(02, 21) |
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