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Vorlage - VO/4247/11  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen für die Vergabe einer Expertise im Rahmen der Antragstellung auf Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
06.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der VO/4246/11 ausgeführt, knüpft die Gewährung einer Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen an den Abschluss eines Entschuldungsvertrages, in dem verbindlich Maßnahmen vereinbart werden, die zum dauerhaften Haushaltsausgleich führen. In diesem Vertrag wird auch ein Volumen an freiwilligen Leistungen festgeschrieben werden, das grundsätzlich nicht überschritten werden darf. Das konkrete Volumen ist mit dem Land Niedersachsen noch zu verhandeln. Das Land orientiert sich dabei aber an der Leitlinie, dass die freiwilligen Leistungen bei Städten und Gemeinden in der Regel 3 % der ordentlichen Aufwendungen nicht überschreiten dürfen.

 

Hierbei unberücksichtigt bleibt jedoch, dass die Städte und Gemeinden je nach ihrer raumordnerischen Bedeutung (Grundzentrum, Mittelzentrum oder Oberzentrum) auch unterschiedliche Versorgungsstrukturen vorhalten müssen, zu denen auch soziale und kulturelle Einrichtungen gehören, die den freiwilligen Leistungen zuzuordnen sind. Insofern kann aus der Sicht der Verwaltung eine 3 %-Regelung für ein Oberzentrum wie die Hansestadt Lüneburg nicht gelten.

 

Um die bevorstehenden Verhandlungen mit tragenden und akzeptablen Positionen führen zu können, ist beabsichtigt, eine externe Expertise zu beauftragen, die zum Stellenwert der Funktionen und Aufgaben eines Oberzentrums im kommunalrechtlichen Kontext mit den sich daraus ergebenden Folgen Stellung nimmt.

 

Die voraussichtlichen Kosten für eine solche Expertise liegen bei ca. 30.000 € brutto. Im Budget 02000 „Finanz- und Inneres Verwaltungsmanagement“ gibt es für die Vergabe eines solchen Gutachtens keinen Haushaltsansatz. Die Mittel müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung des außerordentlichen Aufwands erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bei „Verzinsung von Steuernachforderungen“.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              30.000,00

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja (Deckung durch Mehrerträge bei Verzinsung von Steuernachforderung)

                           

              Kostenstelle:                            21010

              Kostenträger:                            61100104

              Sachkonto:                            3691000

              Haushaltsjahr:              2011

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

- keine -

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen i.H.v. 30.000 € für die Beauftragung einer wie im Sachverhalt beschriebenen Expertise im Teilhaushalt 02000 zugestimmt.