Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Lüneburg wurde erstmals am 17.12.1964 beschlossen. Diese Satzung wurde mit der Satzung vom 17.08.1993 außer Kraft gesetzt, die bis heute gilt. Die Jugendamtssatzung regelt im Wesentlichen den Umfang der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Jugendamtsverwaltung, die gemeinsam das Jugendamt bilden. Die gesetzlichen Änderungen in den vergangenen Jahren (z.B. Neufassung des SGB VIII, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, Aktualisierung des AG KJHG, NI), machen eine grundsätzliche Überarbeitung notwendig. Neu aufgenommen in die Jugendamtssatzung ist - neben redaktionellen Änderungen - in § 4 als beratende Mitglieder anstatt eines Vertreters der Berufsberatung des Arbeitsamtes, eine Vertreterin oder einen Vertreter des Jobcenters des Landkreises Lüneburg, sowie eine Vertreterin oder einen Vertreter des KiTa Stadtelternrates zu berufen. Die neu aufgenommene differenziertere Beschreibung der Aufgaben im § 5 dient einer klaren und transparenten Aufgaben- und Zuständigkeitsklärung zwischen Ausschuss und Verwaltung. Der vollständige Text befindet sich in der Anlage zu dieser Vorlage. Zudem befindet sich auch eine synoptische Darstellung der alten und neuen Satzung in der Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 250,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Jugendamtssatzung neu Synoptische Gegenüberstellung Satzung alt / neu
Beschlussvorschlag:
Die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lüneburg wird entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Anlage beschlossen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||