Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich der 68. Änderung des Flächennutzungsplans „Auf dem Lüttmer“ westlich des Wienebütteler Weges als Öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Spielplatz, Bolzplatz, Sportplatz und Schwimmbad dar. Planungsrechtlich ist dieses Gebiet dem Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zuzuordnen. Im Osten des Änderungsbereichs wurden als Teil des Sportparks Kreideberg Flächen für den VfL Lüneburg, Abteilung Baseball entwickelt, im Süden befinden sich Tennishallen und im Norden sowie im Westen befinden sich die Flächen weiterhin in ackerbaulicher Nutzung. Ziel der 68. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, als Flächennutzung eine Sonderbaufläche für experimentelle Lebensstile darzustellen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine anderweitige Nutzung zu schaffen, hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg am 20.07.2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Auf dem Lüttmer“ in einem 68. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 23.12.2010 sowie anschließendem Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 11.01.2011 bis einschließlich 25.01.2011 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 28.12.2010 bis 31.01.2011 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Stellungnahmen sowie der angefertigten Gutachten sind in den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans eingeflossen.
Am 29.03.2011 wurde die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch den Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschlossen. Die Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 15.04.2011 bis einschließlich 16.05.2011 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 09./10.04.2011 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 15.04.2011 bis 16.05.2011 im Bereich Stadtplanung ein Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den Änderungsbereich sowie der Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht ausgelegt werden und von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind vom 11.04.2011 bis 16.05.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.
Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung in der Abwägung ist in der Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Entwurfes, der Begründung oder des Umweltberichtes nicht erforderlich. Redaktionelle Änderungen aufgrund von Hinweisen sind für das Abwägungsergebnis nicht relevant.
Die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Auf dem Lüttmer“ wird im weiteren Verfahren der Regierungsvertretung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Lüttmer“ ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensübersicht, Geltungsbereich, Abwägungsvorschlag, Begründung einschließlich Umweltbericht, Pläne Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1. Die im Rahmen der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Auf dem Lüttmer“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Auf dem Lüttmer“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.
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