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Auszug - Antrag auf Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.10.2011    
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4246/11 Antrag auf Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 20 - Stadtkasse
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK erklärt ausführlich den Zukunftsvertrag sowie die darin enthaltene Entschuldungshilfe von bis zu 75 Prozent der Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite. Es soll mit jeder Kommune eine individuelle Vereinbarung geschlossen werden, die an bestimmte Zugangsvoraussetzungen geknüpft sei.

Für den Antrag auf Entschuldungshilfe gebe es die bisherige Frist bis zum 31.10.2011 sowie eine neue Frist bis zum 31.03.2013, aber mit verschärften Bedingungen.

Ein heutiger Beschluss im Verwaltungsausschuss und morgen im Rat würde einen Verhandlungsauftrag darstellen. Der verbindliche Vertrag werde dem Rat nochmals zur Entscheidung vorgelegt werden.

Stadtkämmerin Lukoschek verdeutlicht, dass die Entschuldungshilfe der Hansestadt Lüneburg größere Schritte zum ausgeglichenen Haushalt ermögliche. Daher bittet Sie um einen heutigen Beschluss, damit der Antrag vor dem 31.10.2011 gestellt werden könne.

 

Beigeordneter DÖRBAUM führt aus, dass der Rat und die Hansestadt Lüneburg in der Pflicht seien, zu handeln. Die Hansestadt Lüneburg müsse zukunftsfähig entwickelt werden. Die Chance werde der Hansestadt Lüneburg durch den Zukunftsvertrag gegeben.

Es müsse ein Gutachten erstellt werden, um zu wissen, was Lüneburg als Oberzentrum für Pflichtaufgaben habe. Dies müsse bei den Schlüsselzuweisungen berücksichtigt werden, da Leistungen der freiwilligen Art zugerechnet werden, die aber für ein Oberzentrum nicht zu den freiwilligen Leistungen zu zählen seien, wie die Finanzierung eines Theaters oder die Unterhaltung von Kindertagesstätten.

Er spricht an, dass es zudem wichtig sei, die Kreisumlage zu senken. Dies müsse mit dem Landkreis abgesprochen werden.

 

Bürgermeister DR. SCHARF bedankt sich bei Stadtkämmerin Lukoschek für die genauen Ausführungen zu diesem Thema. Er dankt dem Landkreistag und dem Niedersächsischen Städtetag, dass dieser Vertrag zustande gekommen ist.

Nach den 10 Jahren werde die Hansestadt Lüneburg bei den Kassenkrediten eine Entschuldung von 97 Millionen Euro erreichen. Dafür müssen gewisse Einschnitte in Kauf genommen werden, die zu verhandeln seien. Er plädiert für den Zukunftsvertrag.

 

Ratsherr RIECHEY merkt an, dass der Zukunftsvertrag eine Mogelpackung sei. Bei dem Zukunftsvertrag gehe es um die Übernahme der Zinsen, aber nicht um die Übernahme des Großteils der Schulden. Zudem sei dieser an strenge Voraussetzungen gebunden.

 

Ratsherr SOLDAN wünscht sich einen ausgeglichenen Haushalt. Als Problem bei dem Zukunftsvertrag sehe er, wie die Mittel aus diesem Vertrag für die Entschuldung ausreichen solle. Jedoch sei es die einmalige Chance, dass die Hansestadt Lüneburg einen Großteil ihrer Schulden loswerde.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass er dem Mandat, dem Handlungsauftrag für Oberbürgermeister Mädge zustimmen werde. Den Vertrag werde er sich aber genau anschauen. So sollten zum Beispiel gewisse Vermögenswerte nicht veräußert werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verdeutlicht, dass die Hansestadt Lüneburg nicht Schuld an der Situation sei. Im kommunalen Finanzausgleich seien der Hansestadt viele Mittel entzogen worden und bei der Grundsicherung habe die Steigerungsrate bei 10 Prozent im Jahr, bei der Jugendhilfe 8 Prozent und bei der Eingliederungshilfe auch 8 Prozent gelegen.

Bei Gesprächen mit dem Innenministerium sei nie gefordert worden, dass Wohnungsbaugesellschaften, Krankenhaus und ähnliches von der Hansestadt Lüneburg veräußert werden müsse. Diese Forderung werde nur erhoben, wenn ein Unternehmen defizitär sei.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und 2 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt die Hansestadt Lüneburg auf Grundlage des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf bis zu 75 % der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.

 

Die Antragstellung erfolgt fristwahrend. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen der Hansestadt Lüneburg und Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages aufzunehmen.

 

Die Entschuldungshilfe wird für das Jahr 2012/2013 beantragt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Hansestadt Lüneburg für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen spätestens aber im übernächsten Jahr darauf im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen.

 

(I, II, 02, 20, 21)