Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/4246/11  

 
 
Betreff: Antrag auf Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 20 - Stadtkasse
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
06.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 17.12.2009 haben die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Niedersächsische Landesregierung eine gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen („Zukunftsvertrag“) unterzeichnet.

 

Kernstück des Zukunftsvertrages ist die Gewährung einer Entschuldungshilfe von bis zu 75 % der Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite. Diese Entschuldungshilfe wird auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen Kommunen und Land Niedersachsen gewährt. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, die Haushaltswirtschaft der Kommune so auszurichten, dass mit Unterstützung der Entschuldungshilfe eine nachhaltige finanzielle Leistungsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Neben Kommunen, die miteinander fusionieren, sollen auch die Kommunen unterstützt werden, die ihre dauernde Leistungsfähigkeit trotz extremer Kassenkreditverschuldung auch ohne Fusion wieder herstellen können. Mittlerweile wurde die Zugriffsfrist auf die Entschuldungshilfe gemeinsam von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 31.03.2013 verlängert. Für Entschuldungsfälle ohne strukturelle Veränderungen durch Fusion wurden dabei allerdings die Bedingungen verschärft. Um die Entschuldungshilfe in diesen Fällen noch zu den bisherigen Bedingungen wahrnehmen zu können, muss bis zum 31.10.2011 ein entsprechender Antrag an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gestellt werden.

 

Die Gewährung einer Entschuldungshilfe knüpft  an den Abschluss eines Entschuldungsvertrages, in dem verbindlich Maßnahmen vereinbart werden, die zum dauerhaften Haushaltsausgleich führen. Der Vertrag hätte eine Laufzeit von 10 Jahren. Erste Verhandlungsgespräche mit dem Ministerium für Inneres und Sport sind durch die Verwaltung aufgenommen worden. Um noch die bisherigen Konditionen sichern zu können, ist beabsichtigt bis zum 31.10.2011 einen Antrag auf Entschuldungshilfe für das Jahr 2013 zu stellen. Die Entlastungen aus der Entschuldungshilfe (Zins- und Tilgungsleistungen) können bereits mit eingerechnet werden, um ab dem Jahr 2013 im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Darüber hinaus werden aber weitere Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes erforderlich sein, die zu Beginn des Jahres 2012 zu diskutieren sein werden.

 

Sollten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden, könnte die Hansestadt Lüneburg von Liquiditätskreditschulden i.H.v. 97,18 Mio. Euro entlastet werden. Die Verwaltung sieht darin die einmalige Chance, um in absehbarer Zeit die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt wieder herstellen zu können.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:              97,18 Mio. €

Anlagen:

Anlagen:

 

- keine -

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt die Hansestadt Lüneburg auf Grundlage des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf bis zu 75 % der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.

 

Die Antragstellung erfolgt fristwahrend. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen der Hansestadt Lüneburg und Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages aufzunehmen.

 

Die Entschuldungshilfe ist für das Jahr 2013 zu beantragen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Hansestadt Lüneburg für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen spätestens aber im übernächsten Jahr darauf im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen.