Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und 2 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss: Zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt die Hansestadt Lüneburg auf Grundlage des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf bis zu 75 % der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite. Die Antragstellung erfolgt fristwahrend. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen der Hansestadt Lüneburg und Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages aufzunehmen. Die Entschuldungshilfe wird für das Jahr 2012/2013 beantragt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Hansestadt Lüneburg für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen spätestens aber im übernächsten Jahr darauf im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. (I, II, 02, 20, 21)
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