Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Gem. § 89 Abs. 1 NGO wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 30.000€ bei der Investitions-Nr. 01-252-002 „Wandrahmmuseum“ und der Deckung aus der Investitions-Nr. 01-541-054 „Vor dem Bardowicker Tore“ zugestimmt. (21, 22, 72, 8)
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