Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 30.10.08
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelter Antrag zur Sitzung des Rates am 04.12.08
(Die Vorlage zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 29.01.09
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Die Hansestadt Lüneburg übernimmt gemäß § 93 Abs. 2 NGO die
Bürgschaft für das durch das Hospital zum Großen Heiligen Geist aufzunehmende
Darlehen in Höhe von 1.270.268,78 €.
26.02.2009 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Hansestadt Lüneburg übernimmt gemäß § 93 Abs. 2 NGO die
Bürgschaft für das durch das Hospital zum Großen Heiligen Geist aufzunehmende
Darlehen in Höhe von 1.270.268,78 €.