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Auszug - Auswirkungen der Finanzkrise auf den städtischen Haushalt (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.10.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.02.2009    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3041/08 Auswirkungen der Finanzkrise auf den städtischen Haushalt (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.10.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK führt aus, dass man sich zur Beantwortung der Anfrage zunächst die Finanzsituation der Stadt Lüneburg ansehen müsse. Die Stadt besitze keine festen Geldanlagen, ein Verlust an Liquidität durch die Finanzmarktkrise sei daher in diesem Zusammenhang nicht möglich. Benötigte Liquidität zur Finanzierung von Investitionen oder zur Überbrückung von Zahlungsengpässen müsse man sich leihen. Dafür unterhalte die Stadt ein Zins- und Schuldenmanagement, nehme aber keine Geldanlagen vor. Zum Zins- und Schuldenmanagement gehöre der Einsatz von Finanzderivaten, mit denen einerseits die Absicherung gegen die Risiken von Preisänderungen erreicht werde und die andererseits die Möglichkeit bieten, die Entwicklung von Darlehenspreisen abzuschätzen und zu nutzen.

Die Stadt setze zwei Finanzderivate ein: Einen Zinsswap über 20 Millionen Euro und einen Zinscap über 16 Millionen Euro jeweils an Liquiditätskrediten. Ein Zinsswap stelle ein Tauschgeschäft dar, bei dem ein variabler Zinssatz in einen festen Zinssatz umgewandelt wird. Ein Zinscap sei ein Derivat, welches eine Zinshöchstgrenze setze. Es wird dabei eine Versicherung mit einer Bank abgeschlossen, die im Falle des Überschreitens eines festgelegten Zinssatzes die dadurch entstehenden höheren Zinsen auffängt. Beide eingesetzten Instrumente dienten ausschließlich der Zinssicherung. Sie werden jeweils für einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren abgeschlossen. Der Zinsswap habe der Stadt bisher Vorteile in Höhe von rund 260.000 Euro gebracht, der Zinscap rund 120.000 Euro.

Ein Spread-Ladder-Swap sei hingegen ein Finanzderivat, das keine Sicherungsfunktion habe. Vielmehr diene dieses Instrument der Spekulation, bei der mit Hilfe einer sehr komplizierten Formel auf die Entwicklung eines Basiszinssatzes im Verhältnis zur Entwicklung der Zinssätze bei kurz- und langfristigen Zinsen spekuliert werde. Die Folge daraus sei ein großes und in der Höhe unbegrenztes Risiko. Der Abschluss von Spread-Ladder-Swaps sei Kommunen wegen des spekulativen Effekts untersagt.

Ein Cross-Border-Leasing dagegen sei kein Finanzderivat, sondern ein Finanzierungsinstrument in Form einer speziellen Art des Leasings. Dabei erfolge eine Finanzierung über nationale Grenzen hinweg, indem ein ausländischer Leasingpartner – in den meisten Fällen sei dies bislang ein Partner in den USA gewesen – gesucht werde, mit dessen Hilfe Lücken in der Steuergesetzgebung des jeweiligen Landes ausgenutzt werden. Daher stamme auch die Bezeichnung „Cross-Border“. Diese Form der Finanzierung sei den Kommunen inzwischen ebenfalls untersagt. Da mit einer solchen Form der Finanzierung große Projekte abgewickelt würden, wäre in jedem Fall ein Ratsbeschluss erforderlich, daher wäre der Rat informiert, wenn die Verwaltung dieses Instrument angewendet hätte.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(II)