Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtkämmerin LUKOSCHEK führt aus, dass man sich zur
Beantwortung der Anfrage zunächst die Finanzsituation der Stadt Lüneburg
ansehen müsse. Die Stadt besitze keine festen Geldanlagen, ein Verlust an
Liquidität durch die Finanzmarktkrise sei daher in diesem Zusammenhang nicht
möglich. Benötigte Liquidität zur Finanzierung von Investitionen oder zur
Überbrückung von Zahlungsengpässen müsse man sich leihen. Dafür unterhalte die
Stadt ein Zins- und Schuldenmanagement, nehme aber keine Geldanlagen vor. Zum
Zins- und Schuldenmanagement gehöre der Einsatz von Finanzderivaten, mit denen
einerseits die Absicherung gegen die Risiken von Preisänderungen erreicht werde
und die andererseits die Möglichkeit bieten, die Entwicklung von
Darlehenspreisen abzuschätzen und zu nutzen. Die Stadt setze zwei Finanzderivate
ein: Einen Zinsswap über 20 Millionen Euro und einen Zinscap über 16 Millionen
Euro jeweils an Liquiditätskrediten. Ein Zinsswap stelle ein Tauschgeschäft
dar, bei dem ein variabler Zinssatz in einen festen Zinssatz umgewandelt wird.
Ein Zinscap sei ein Derivat, welches eine Zinshöchstgrenze setze. Es wird dabei
eine Versicherung mit einer Bank abgeschlossen, die im Falle des Überschreitens
eines festgelegten Zinssatzes die dadurch entstehenden höheren Zinsen auffängt.
Beide eingesetzten Instrumente dienten ausschließlich der Zinssicherung. Sie
werden jeweils für einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren abgeschlossen. Der
Zinsswap habe der Stadt bisher Vorteile in Höhe von rund 260.000 Euro gebracht,
der Zinscap rund 120.000 Euro. Ein Spread-Ladder-Swap sei hingegen
ein Finanzderivat, das keine Sicherungsfunktion habe. Vielmehr diene dieses
Instrument der Spekulation, bei der mit Hilfe einer sehr komplizierten Formel
auf die Entwicklung eines Basiszinssatzes im Verhältnis zur Entwicklung der
Zinssätze bei kurz- und langfristigen Zinsen spekuliert werde. Die Folge daraus
sei ein großes und in der Höhe unbegrenztes Risiko. Der Abschluss von
Spread-Ladder-Swaps sei Kommunen wegen des spekulativen Effekts untersagt. Ein Cross-Border-Leasing dagegen sei
kein Finanzderivat, sondern ein Finanzierungsinstrument in Form einer
speziellen Art des Leasings. Dabei erfolge eine Finanzierung über nationale
Grenzen hinweg, indem ein ausländischer Leasingpartner – in den meisten
Fällen sei dies bislang ein Partner in den USA gewesen – gesucht werde,
mit dessen Hilfe Lücken in der Steuergesetzgebung des jeweiligen Landes
ausgenutzt werden. Daher stamme auch die Bezeichnung
„Cross-Border“. Diese Form der Finanzierung sei den Kommunen
inzwischen ebenfalls untersagt. Da mit einer solchen Form der Finanzierung
große Projekte abgewickelt würden, wäre in jedem Fall ein Ratsbeschluss
erforderlich, daher wäre der Rat informiert, wenn die Verwaltung dieses
Instrument angewendet hätte. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (II) |
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